ANSPRUCH PFLEGEN

bpa SACHSEN-ANHALT

Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste e.V.
Landesgeschäftsstelle
Sachsen-Anhalt

Haeckelstraße 9
39104 Magdeburg

T (0391) 5 31 12 57

Aktuelles aus Sachsen-Anhalt

14.05.2013

Nach Widerspruch durch einzelne Träger der Wohlfahrtspflege - Vorhaben in der K75

Wie bereits im letzten Rundschreiben berichtet, waren die Gespräche zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern hinsichtlich der Vereinbarung neuer Musterleistungsbeschreibungen auf einem guten Wege.Leider wurde im Verfahren der Vereinbarung einer Musterleistungsbeschreibung für den Leistungstyp 8a durch einen großen Träger des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und einer Einrichtung des DRK der Widerspruch erklärt.Damit gilt für den Leistungstyp 8a leider keine Vereinbarung. Sollten

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08.05.2013

Rahmenhygieneplan Sachsen-Anhalt

Im Februar 2013 hat das Land Sachsen-Anhalt einen neuen Rahmenhygieneplan für den Bereich der ambulanten Pflege veröffentlicht.
>>> Rahmenhygieneplan Sachsen-Anhalt für die ambulante Pflege

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08.05.2013

Formulare zur Beantragung des Wohngruppenzuschlages nach § 38a SGB XI – Hinweise des Bundesdatenschutzbeauftragten

Die Formulare der Pflegekassen zu den neuen Wohngruppenzuschlägen nach § 38a SGB XI hatten seit Inkrafttreten der PNG-Regelung bei den Pflegediensten und den betroffenen Versicherten für erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gesorgt.Nun liegt dem bpa ein Schreiben vor, in dem sich der Bundesdatenschutzbeauftragte erstmals hierzu geäußert und dabei ein § 38a SGB XI-Formular der DAK beurteilt hat. Dieser umfassenden Einschätzung lassen sich folgende allgemeine Kernaussagen

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08.05.2013

Fragen und Problemstellungen bei der Antragstellung und Bewilligung von § 38a SGB XI Wohngruppenzuschläge)

Mit Inkrafttreten des PNG zum 30. Oktober 2012 findet die Regelung des § 38a SGB XI (Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen) Anwendung und begründet dem Grunde nach einen Anspruch für die Versicherten auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200,00 €/monatlich, wenn die gesetzlich normierten Voraussetzungen vorliegen.Von Anfang an gab es hinsichtlich der Norm des § 38a SGB XI Fragen zur Antragstellung und praktischen Umsetzung. Diese münden inzwischen in

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06.05.2013

Aktualisierung der Vertragsdaten

Wie bekannt, sind die Pflegedienste im Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, bei Änderungen in den Vertragsdaten diese unverzüglich anzuzeigen. SGB XIGemäß den Regelungen des Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI hat dies mit dem entsprechenden Aktualisierungsformular anLandesverbände der Pflegekassen in Sachsen-Anhaltc/o AOK Sachsen-AnhaltFrau Kerstin VolkmannLüneburger Straße 439106 Magdeburgzu erfolgen. Selbstverständlich kann dies auch per Email an Kerstin.Volkmann@SAN.AOK.DE erfolgen§§ 132, 132a

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06.05.2013

Verband aus Berlin schreibt Pflegedienste in Sachsen-Anhalt an

In den letzten Tagen haben Pflegedienste in Sachsen-Anhalt von einem Verband aus Berlin ein Anschreiben erhalten, in welchem zu den Verhandlungen zum LK 22 „Häusliche Betreuung“ Stellung genommen wurde. Gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlungen der bpa.Landesgruppe Sachsen-Anhalt hat der bpa der Zusatzvereinbarung zum Leistungskomplex 22 „Häusliche Betreuung“ zugestimmt. Leider nimmt der Vertreter des Verbandes selten an den Verhandlungsrunden teil, da er auch Termine in mehreren

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18.04.2013

Rahmenvertrag zur Sicherung der zahnmedizinischen Betreuung der Bewohner im Altenpflegeheim

Mit Schreiben vom 22. März 2013 erhielten flächendeckend alle stationären Einrichtungen der Altenpflege ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV) und der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt (ZK). Inhaltlich wurde Ihnen ein Mustervertrag in Form einer „Rahmenvereinbarung zur Sicherung der zahnmedizinischen Betreuung der Bewohner des Altenpflegeheims“ zur Kenntnis gegeben.   Wir möchten hierzu ausführen, dass es sich um einen einseitig zu Papier gebrachten Mustervertrag

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18.04.2013

§ 87 b SGB XI - Steigerung der Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf ab dem 01. Juli 2013

Mit unserem Rundschreiben 01/13 und 04/13 hatten wir Sie darüber informiert, dass ab dem 01.07.2013 die Pflegeeinrichtungen, die bereits auch 2012 eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen besaßen, eine Monatspauschale von 102,- € verbunden mit einer Laufzeit von  2 Jahren vereinbaren können. Ihre alte Vergütungsvereinbarung muss in diesem Zusammenhang nicht ausgelaufen sein. Die Anträge sind bis zum 15.05.2013 gegenüber der AOK Sachsen-Anhalt, Koordinierungsstelle

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10.04.2013

Verspätete Leistung der Kranken- und Pflegekasse – Mahnung und Berechnung von Verzugszinsen

In den letzten Wochen haben wir vermehrt die Information erhalten, dass die Rechnungen durch die AOK Sachsen-Anhalt, als auch durch andere Kranken- und Pflegekassen nicht bzw. verspätet bezahlt werden. Im Rahmenvertrag nach §§ 132, 132a SGB V ist in § 35 geregelt, dass die Rechnungen innerhalb von 28 Tagen nach Eingang bei der Abrechnungsstelle erfolgen muss. Nach § 15 des Rahmenvertrages nach § 72 SGB XI hat die Zahlung 21 Tage  nach Eingang der Abrechnung bei der Pflegekasse bzw. bei

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26.03.2013

Neuer Leistungskomplex „Häusliche Betreuung“ ab dem 1.5.2013!

Wie auf der Mitgliederversammlung beschlossen hat der bpa der Zusatzvereinbarung zum neuen Leistungskomplex 22 „Häusliche Betreuung“ zugestimmt. Leistungsumfang Sie können mit dem Leistungskomplex über die ambulante Sachleistung Ihren Kunden jetzt alle Leistungen der Betreuung anbieten, die darauf ausgerichtet sind, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten. Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld

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