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Bremen
Fachinformationen & Positionen
Richtlinien für zusätzliche Betreuungskräfte in Überarbeitung - bpa gibt Stellungnahme ab
Seit dem 1.1.2013 können auch teilstationäre Pflegeeinrichtungen
zusätzliche Betreuungskräfte für die zusätzliche Betreuung von
Bewohnern mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung beschäftigen.
In seiner Stellungnahme zur notwendig
gewordenen Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinien spricht sich der bpa
sowohl für eine Übergangsregelung als auch für eine Ausnahmeregelung
für zusätzliche Betreuungskräfte in kleinen teilstationären
Einrichtungen aus.
HKP Verordnungsdauer – KV HESSEN gibt Rundschreiben in Abstimmung mit dem bpa heraus
Mit der fachlichen Unterstützung des bpa hat die KV Hessen das Rundschreiben erarbeitet und es allen 9.500 niedergelassenen Ärzte in Hessen zur Verfügung gestellt, um objektiv über die Möglichkeiten der Entzerrung von Verordnungszeiträumen zu informieren und damit mehr Handlungsspielraum auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12327) 14.02.2013
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und im Zuge der aktuellen Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zu erleichtern.
Gesamtverzeichnis DER PFLEGEDIENST von 2008 bis 2012
Übersicht über alle Artikel, die in der Zeit von 2008 bis 2012 in der Mitgliederbroschüre DER PFLEGEDIENST erschienen sind.
DER PFLEGEDIENST - Jahresverzeichnis 2012
Die Übersicht führt alle im Jahr 2012 erschienenen Beiträge aus der Mitgliederbroschüre DER PFLEGEDIENST auf.
NBA? bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und eines neuen Begutachtungsassessments (NBA) (bpa.Magazin #01/2013)
Am 01.03.2012 hat Gesundheitsminister Daniel Bahr den früheren Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs reaktiviert, um fachliche und administrative Fragen, die für eine gesetzgeberische Umsetzung unabdingbar sind, zu klären. In dem Artikel "NBA?" setzt sich bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel kritisch mit den möglichen Folgen der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des dazugehörigen neuen Begutachtungsverfahrens auseinander und wirbt für den Erhalt der bestehenden Leistungen, insbesondere für demenzkranke Menschen nach § 45b sowie § 87b SGB XI.
Mehr"Qualitätsgrundsätze und Maßstäbe nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 10.12.2012.
Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 10.12.2012 ersetzen die ursprünglichen Qualitätsmaßstäbe nach § 80 SGB XI. Diese Vereinbarung ist für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Tagespflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich und bei allen weiteren Vereinbarungen nach dem SGB XI (insbesondere Versorgungsverträge, Rahmenverträge, Pflegesatzvereinbarungen, Transparenzvereinbarungen) und den Richtlinien nach § 114a Abs.7 SGB XI von den Vertragsparteien zu beachten.
bpa.intern – Jahresinhaltsverzeichnis 2012
Die Übersicht führt alle im Jahr 2012 erschienenen Beiträge aus der Mitgliederinformation bpa-intern auf.
bpa-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung
Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz wurde in Fragen der Begutachtung, der Qualitätsentwicklung und der Transparenz von Qualitätsergebnissen eine stärkere Beteiligung der maßgeblichen Betroffenen- und Selbsthilfeorganisationen verankert. In enger Abstimmung an die Patientenbeteiligungsverordnung präzisiert der Referentenentwurf das bisher uneinheitlich geregelte Beteiligungsrecht und -verfahren. Der bpa begrüßt das, als hiermit eine angemessene und ausgewogene Mitberatungsmöglichkeit gesichert wird.
Mehrbpa-Stellungnahme zum Entwurf der überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien
Insbesondere durch die Rechtsänderungen im Pflege-Neuausrichtungsgesetz sind Aktualisierungen der Begutachtungs-Richtlinien notwendig geworden. In seiner Stellungnahme begrüßt der bpa die Anpassungen an die neue Rechtslage, insbesondere die Umsetzungen bei den vorgesehenen Verbesserungen bei der Rehabilitation von Pflegebedürftigen und des Anspruchs des Versicherten auf Übermittlung des Gutachtens.
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