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20.12.2017
Arbeitshilfe Sozialhilfe und Unterhalt.
Wer trägt die Kosten des Heimaufenthaltes oder der ambulanten Pflege, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie Eigenleistungen des Bewohners nicht ausreichen und unterhaltspflichtige Angehörige den gesetzlich geschuldeten Unterhalt nicht zahlen? Informationen zur Heranziehung Unterhaltspflichtiger zur Sozialhilfe.
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