Landesgruppen
Schleswig-Holstein
Fachinformationen & Positionen
Richtlinien für zusätzliche Betreuungskräfte in Überarbeitung - bpa gibt Stellungnahme ab
Seit dem 1.1.2013 können auch teilstationäre Pflegeeinrichtungen
zusätzliche Betreuungskräfte für die zusätzliche Betreuung von
Bewohnern mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung beschäftigen.
In seiner Stellungnahme zur notwendig
gewordenen Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinien spricht sich der bpa
sowohl für eine Übergangsregelung als auch für eine Ausnahmeregelung
für zusätzliche Betreuungskräfte in kleinen teilstationären
Einrichtungen aus.
Rahmen-Vertrag nach § 132 a SGB V
Dieser Vertrag beinhaltet die Voraussetzungen für ambulante Pflegedienste, Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe nach dem SGB V sowie der häuslichen Pflege nach der RVO und der KVLG zu versorgen. Insbesondere werden Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung, die Qualitätssicherung, die personelle Besetzung sowie die Leistungserbringung selbst beschrieben.
Formular zur Aufforderung zu Vergütungsverhandlungen für vollstationäre Einrichtungen
Anhand dieser Tabelle werden dem Kostenträger durch die vollstationäre Einrichtung alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt, um Vergütungsverhandlungen gemäß § 85 SGB XI beginnen zu können.
MehrAdressverzeichnis der Kranken- und Pflegekassen mit Ansprechpartnern für ambulante Pflegedienste
Die Liste benennt Adressen und Ansprechpartner der Kranken- und Pflegekassen, an die ambulante Pflegedienste Anträge zum Abschluss von bzw. dem Beitritt zu Verträgen nach SGB V und SGB XI zu richten haben.
Vergütungsvereinbarung für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und Häusliche Pflege
Diese Vereinbarung regelt für ambulante Pflegedienste die gültigen und gegenüber den Krankenkassen abzurechnenden Preise für die häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe nach dem SGB V sowie für die Häusliche Pflege nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) und nach dem Gesetz für die Krankenversicherung für Landwirte (KVLG).
HKP Verordnungsdauer – KV HESSEN gibt Rundschreiben in Abstimmung mit dem bpa heraus
Mit der fachlichen Unterstützung des bpa hat die KV Hessen das Rundschreiben erarbeitet und es allen 9.500 niedergelassenen Ärzte in Hessen zur Verfügung gestellt, um objektiv über die Möglichkeiten der Entzerrung von Verordnungszeiträumen zu informieren und damit mehr Handlungsspielraum auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12327) 14.02.2013
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und im Zuge der aktuellen Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zu erleichtern.
Gesamtverzeichnis DER PFLEGEDIENST von 2008 bis 2012
Übersicht über alle Artikel, die in der Zeit von 2008 bis 2012 in der Mitgliederbroschüre DER PFLEGEDIENST erschienen sind.
DER PFLEGEDIENST - Jahresverzeichnis 2012
Die Übersicht führt alle im Jahr 2012 erschienenen Beiträge aus der Mitgliederbroschüre DER PFLEGEDIENST auf.
NBA? bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und eines neuen Begutachtungsassessments(NBA) (bpa.Magazin #01/2013)
Am 01.03.2012 hat Gesundheitsminister Daniel Bahr den früheren Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs reaktiviert, um fachliche und administrative Fragen, die für eine gesetzgeberische Umsetzung unabdingbar sind, zu klären. In dem Artikel "NBA?" setzt sich bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel kritisch mit den möglichen Folgen der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des dazugehörigen neuen Begutachtungsverfahrens auseinander und wirbt für den Erhalt der bestehenden Leistungen, insbesondere für demenzkranke Menschen nach § 45b sowie § 87b SGB XI.
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