ANSPRUCH PFLEGEN

Aktuelle Schwerpunkte

Seit Anfang Juni 2021 ist das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) in Kraft getreten. Das Gesetz baut auf dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) auf.

Folgende Themen stehen auf der Agenda:

-    Die Telematikinfrastruktur für die Pflege

Ein wesentlicher, gar grundlegender Meilenstein ist die bereits im DVG verankerte Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI), der sogenannten „Datenautobahn“ für einen datengesicherten Austausch pflegerelevanter Informationen mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wie beispielsweise Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser. Ziel ist es, die Akteure in der Gesundheitsversorgung besser, gezielter und schneller zu vernetzen.

Weitere Informationen, unter anderem eine Anleitung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur, sind im „Der Pflegedienst 2/2021“ zu finden.

Die Finanzierungsvereinbarung beschreibt die Beantragung und die Erstattungsmöglichkeiten.

-    Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs)

Eine weitere Neuheit stellt die gesetzliche Verankerung von digitalen Pflegeanwendungen dar, die Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld nutzen können. Hierunter fallen beispielsweise digitale Unterstützungsangebote, die im Bereich der Erhaltung der Mobilität oder bei Demenz eingesetzt werden, oder Apps, beispielsweise zur Sturzerkennung oder zur Medikamentenerinnerung. Der bpa sieht den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen als notwendig an, da dies ein zusätzliches, modernes Instrument für eine umfassende Versorgung ist. Weitere Informationen sind im „Der Pflegedienst 2/2021“ aufgeführt.

-    Digitalisierungszuschuss des § 8 Abs. 8 SGB XI

Der bpa vertritt die Position einer allumfassenden Entlastung der Unternehmen und Pflegekräfte von Routineprozessen, bürokratischen Anforderungen und automatisierbaren Verwaltungsaufgaben. Hierunter fallen neben der Datenerfassung des Pflegebedürftigen ein digitales Datenmanagement, ein digitales Archiv, eine digitale Lohnbuchhaltung und ein digitales Warenwirtschaftssystem. Der Digitalisierungszuschuss des § 8 Abs. 8 SGB XI wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. In der Mitgliederinformation des bpa sind Hilfestellungen zur Beantragung aufgeführt.

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