Landesgruppen
Hamburg
Aktuelles aus Hamburg
21.12.2020
bpa-Mustertestkonzept
Entsprechend der "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) vom 30. November in Verbindung mit § 26a der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, hat jede Pflegeeinrichtung ein Testkonzept zu erstellen und einzureichen.
Das beispielhafte Muster des bpa kann dazu genutzt werden. Eine individuelle Anpassung ist zwingend erforderlich.
Sie finden das Mustertestkonzept hinter diesem Link