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Nordrhein-Westfalen
Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen
Unseriöse Anschreiben zur Maskenpflicht + Impfinformation
Corona Update Pflege stationär
Gerne bringen wir Sie auch heute wieder auf den aktuellen Stand und informieren Sie über die neuesten Entwicklungen zum Thema Corona.
Anschreiben zur Maskenpflicht in Pflegeheimen
Gegenwärtig erreicht viele unserer Mitglieder eine Aufforderung, die Pflicht zum Tragen der Masken für Ihre Bewohner und Ihr Personal aufzuheben. Das Schreiben, das zumeist per Fax versendet wird, stammt von einem Unternehmen, das sich hier den Anschein eines Verbandes gibt und sich „Medizinischer Behandlungsverbund“ nennt.
Im Rahmen des Schreibens wird auf die Möglichkeit der Befreiung von der Maskenpflicht für Gehörlose und Schwerhörige und ihre Begleitpersonen sowie Personen, mit denen Gehörlose oder Schwerhörige kommunizieren, nach § 28b Abs. 1 Satz 3 IfSG verwiesen. Da Schwerhörigkeit bei älteren Menschen häufig vorkomme und schon eine geringfügige Hörbeeinträchtigung ausreichend sei, die zudem nicht einmal ärztlich bescheinigt werden müsste, solle der Adressat für alle Bewohner und für das Pflegepersonal die Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung aufheben. Vorsorglich wird dann darauf verwiesen, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Maske unter Umständen eine strafrechtlich relevante Nötigung darstellen könne.
Zur weiteren Information wird zudem ein Link zu einer Webseite beigefügt. Auf der Webseite selbst kann man einen kostenpflichtigen „Schwerhörigen-Ausweis“ herunterladen. Es handelt sich nicht um eine seriöse Aufforderung oder gar um einen Verband, der offiziell berechtigt wäre, das Tragen der Maske zu verbieten. Vielmehr versucht hier ein Unternehmen mit Dienstleistungen und Produkten, die sich gegen die Corona-Maßnahmen richten, finanziell zu bereichern. Die Schreiben sollten daher ignoriert werden.
Weiterhin gilt die für NRW getroffene Regelung zur Maskenpflicht:
- Bewohner:innen in vollstationären Einrichtungen und in besonderen Formen der Eingliederungshilfe sind von der Maskenpflicht befreit.
- Für Beschäftigte haben die Arbeitgeber:innen das Infektionsschutzgesetz und den Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung) zu berücksichtigen.
Dies bedeutet i.d.R., dass ein MNS für Beschäftigte ausreichend ist und z.B. in der direkten Pflege eine FFP2 Maske zu tragen ist.
Impfinformationen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat am 9. November 2022 seinen 30. Impferlass bekanntgegeben.
Aktuell gibt es stationäre oder mobile Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte, die die Regelversorgung der Ärzte und Apotheker ergänzen. Ab dem 1. Januar 2023 wird es keine ergänzenden staatlichen Impfangebote mehr geben. Um das Impfgeschehen insbesondere in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe eng zu begleiten, werden die Kreise und kreisfreien Städte ihre Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) noch im ersten Quartal 2023 fortführen.
Wir empfehlen Ihnen daher für Folgeimpfungen auf ihre bewährten Kontakte zurückzugreifen.
Bei weiteren Änderungen werden wir Sie informieren.