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Schleswig-Holstein
Aktuelles aus Schleswig-Holstein
Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen HKP in Schleswig-Holstein
Basierend auf den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes haben die Leistungserbringerverbände mit den Landesverbänden der Pflegekassen Ausnahmeregelungen aufgrund der Coronapandemie vereinbart. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.
Nicht vereinbart wurden Ausnahmen bezüglich der Unterschriften der Kunden/Betreuer auf Leistungsnachweisen. Hier haben die Landesverbände der Pflegekassen auf die bestehenden Regelungen der Rahmenverträge SGB XI und SGB V verwiesen, wonach für den Fall, dass die Unterschrift der Versicherten oder ihrer Vertreter nicht erbracht werden kann, das Unterschriftenfeld auf dem Leistungsnachweis frei bleibt und der Leistungserbringer statt dessen auf dem Leistungsnachweis oder in einer Anlage die Gründe hierfür angibt. Ist aufgrund der Pandemie eine Unterschrift nicht einholbar, kann entsprechend vermerkt werden, dass die "Unterschrift coronabedingt nicht einholbar" ist.