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Energiekosten direkt refinanzieren – Soziale Einrichtungen sichern
Pflegeeinrichtungen, bzw. soziale Einrichtungen insgesamt, stehen derzeit wegen der anhaltenden Kostenexplosion – insbesondere bei den Energie-, Kraftstoff- und Lebensmittelkosten – stark unter Druck. Der bpa engagiert sich deshalb auf allen Ebenen für eine schnelle Direkterstattung dieser Kosten und eine unkomplizierte Verhandlungslösung.
Bereits im Juni hatte bpa-Präsident Bernd Meurer deshalb Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach angeschrieben, um zügige Nachverhandlungen der Pflegeeinrichtungen mit den Kostenträgern zu ermöglichen. Ein Teil der damals vorgeschlagenen Veränderung des § 85 Abs. 7 SGB XI ist inzwischen im Gesetzgebungsverfahren. Damit wird klargestellt, dass auch bei „einer erheblichen Änderung der Energieaufwendungen“ unvorhersehbare wesentliche Veränderungen im Sinne des Gesetzes sind und die Kostenträger Verhandlungen aufnehmen müssen.
Inzwischen hat sich die Lage der Einrichtungen in der Pflege und der Eingliederungshilfe zugespitzt, die Preisentwicklung an den Energiemärkten hat sich dramatisch weiterentwickelt. Deshalb hatte der bpa eine Direkterstattung für die enormen Energiekosten gefordert. Für diesen Plan gibt es breite Unterstützung von nahezu allen wichtigen Verbänden der Branche, vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung und von den Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Bei Gesprächen mit höchsten Vertretern der FDP hat der bpa ebenfalls auf diese Lösung gedrängt. Schließlich ist die vorgeschlagene Direkterstattung die einzige Möglichkeit, die Pflegebedürftigen und ihre Familien vor hohen zusätzlichen Kosten zu schützen.
Die Zeit drängt, das zeigen nicht zuletzt gleich mehrere Betriebsaufgaben aus dem gesamten Bundesgebiet aus den letzten Tagen: Pflegedienste geben wegen der Kostenentwicklung auf und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen Insolvenz anmelden.
Die eingesetzte Expertenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung die Grundlagen für die geplante Gaspreisbremse entwickelt hat, hat die Idee der Direkterstattung nun aufgegriffen und klargestellt, dass die Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen sowie die sozialen Einrichtungen trotz Einmalzahlung und Gaspreisbremse nicht auf erheblichen weiteren Kosten sitzen bleiben dürfen und damit auf zusätzliche Unterstützungen angewiesen sind, um wirtschaftliche Schieflagen und zusätzliche Belastungen der Pflegebedürftigen zu verhindern. Dort heißt es:
„Hilfsfonds soziale Dienstleister
Die Gaspreisbremse führt in ihrer Mechanik dazu, dass die Energiekosten auch für die sozialen Dienstleister (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken, Sozialkaufhäuser etc.) 2023 weiter spürbar über den Werten liegen, die Vergütungs- und Kostenerstattungsregelungen der Refinanzierung zugrunde gelegt wurden. Diese kostensenkenden Sparanreize könnten kurzfristig nur durch Angebotseinschränkungen erreicht werden, die gesellschaftlich als nicht vertretbar einzuschätzen sind. Die soziale Infrastruktur ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und muss in der Krise abgesichert werden, um die Versorgung der vulnerablen Personengruppen sicherzustellen. Langwierige Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren um Refinanzierungsmöglichkeiten zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern müssen vermieden werden, um Liquiditätsengpässe, Insolvenzen und Leistungseinschränkungen wirksam zu verhindern. Der Fonds wird über die Kostenträger der Sozialversicherungen administriert.“
Ein solcher Hilfsfonds für soziale Einrichtungen ist der unbürokratischste und geeignetste Lösungsansatz zur Direkterstattung und zur Entlastung der Pflegebedürftigen.
Jede Einrichtung, die mit Gas oder Fernwärme heizt, müsste einen solchen Hilfsfonds trotz Gaspreisbremse und Einmalzahlung in Anspruch nehmen, denn es wird nur ein Teil der Kosten durch die vorgeschlagene Gaspreisbremse refinanziert und Gaseinsparungen in Pflegeeinrichtungen sowie Eingliederungshilfeeinrichtungen sind in einem nennenswert spürbaren Maße nicht möglich, wie auch von der Expertenkommission der Bundesregierung dargelegt. Eine vollständige Abrechnung der Energiekosten über den Fonds würde daher den Prozess deutlich verschlanken und die beiden weiteren Entlastungsschritte, die von der Kommission aufgezeigt wurden, entbehrlich machen.
Der bpa schlägt deshalb vor, die komplette Energiekostenerstattung für die Einrichtungen über den von der Kommission vorgeschlagenen und nun aufzubauenden Fonds abzuwickeln. Das hätte zwei große Vorteile: Einerseits würden für die Einrichtungen, wie für die abwickelnden Stellen, sämtliche Anträge und Verfahren zur Gaspreisbremse entfallen. Auch die außerordentlichen Vergütungsverhandlungen mit den Pflege- oder Krankenkassen und deren permanente Ankündigung und Umsetzung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern oder Gästen würde entfallen. Andererseits würden die Pflegebedürftigen entlastet. Wenn die Heizkosten für Pflegeeinrichtungen über den Fonds vollständig refinanziert werden, werden weder die Pflegebedürftigen mit zusätzlichen Kosten belastet noch müssen zusätzliche Wohngeldanträge oder Heizkostenzuschüsse von den betroffenen Pflegebedürftigen beantragt werden.
Die Mechanik wäre einfach: Der Fonds würde die tatsächlichen Differenzkosten des jeweiligen aktuellen Monats übernehmen, verglichen mit einem Referenzmonat (z. B. die Abrechnung des gleichen Monats aus 2021 – jeweils Gesamtverbrauch und Preis pro Kubikmeter). Die sich daraus ergebende Differenz würde in Abschlägen pro Monat gezahlt und später spitz abgerechnet. Die Einrichtungen verpflichten sich, die Kosten weder den Pflegebedürftigen noch den Pflegekassen in Rechnung zu stellen. Wie von der Kommission vorgeschlagen, sollten die Pflegekassen, entsprechend dem Pandemierettungsschirm, die Administration übernehmen. Eine analoge Regelungen der Kostenerstattung für Einrichtungen der Eingliederungshilfe muss es ebenso geben.
Der Vorschlag sichert ab, dass unnötige Bürokratie vermieden und zudem verhindert wird, dass Kosten, die nicht über die Maßnahmen der Gaspreisbremse abgefangen werden, von den Pflegebedürftigen bzw. deren Familien refinanziert werden müssen. Darunter leiden die betroffenen Familien und die Länder und Kommunen, weil derlei Mehrkosten über die Hilfe zur Pflege (und in bestimmten wenigen Fällen Wohngeld) auch regelhaft von Steuergeldern getragen werden.
Die Direkterstattung der Energiekosten durch einen Hilfsfonds für Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen muss deshalb jetzt kommen.