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11.11.2022

Krankenkassen im Land Brandenburg verweigern privaten Pflegeeinrichtungen angemessene Refinanzierung für Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Verbände kritisieren Refinanzierungslücke zwischen privaten und Wohlfahrts-Einrichtungen

Die Krankenkassen in Brandenburg weigern sich, für privat geführte vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine auskömmliche Refinanzierung anzubieten. Bei nahezu gleichem Kostenaufwand erhalten private Pflegeeinrichtungen rund 7 % weniger für die gleiche Leistungsdurchführung als Einrichtungen der Wohlfahrt. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) kritisieren diese Schlechterstellung scharf und empfehlen den eigenen Mitgliedern, Einzelverhandlungen zu führen und das pauschale Angebot nicht anzunehmen.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind ein wichtiger Garant der pflegerischen Versorgung in Brandenburg. Als ein zusätzliches Angebot können stationäre Pflegeeinrichtungen die "gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" nach § 132g SGB V für interessierte Personen einführen, die in einer gesundheitlichen Krise mit Einwilligungsunfähigkeit so behandelt und betreut werden, wie sie es wünschen.

Die Leistungserbringerverbände privater Träger als auch die Wohlfahrtsverbände verhandeln gemeinschaftlich seit Jahren die Refinanzierung der notwenigen Personal-, Sach-, Overhead- und Regiekosten mit den Krankenkassen auf Landesebene. Ziel ist die Refinanzierung einer auskömmlichen monatlichen Bewohnerpauschale.

Seit dem 01.09.2022 sind die Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitenden ein tarifangepasstes Lohnniveau zu zahlen. Dabei wurden diese Werte noch über den tatsächlichen Tariflöhnen von den Pflegekassen festgelegt. In Brandenburg ist für Pflegefachkräfte ein durchschnittliches Lohnniveau von 20,68 € zu zahlen – ein deutliches Plus zu den bisher gezahlten Löhnen.

"Wir brauchen dringend engagierte PflegemitarbeiterInnen und höhere Löhne bieten mehr Attraktivität", so die stellvertretende bpa-Landesvorsitzende Simone Leske. "Auch die Attraktivität zur Einführung und Weiterführung dieser wichtigen und besonderen Leistung für die BewohnerInnen muss weiterhin angeboten werden", sagt Frank Twardowsky, Geschäftsführer der B.A.H.

Die B.A.H. und der bpa fordern die brandenburgischen Krankenkassen auf, das Angebot der "gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" durch eine fehlende Refinanzierung nicht zu gefährden und eine Angleichung an die Vergütung der Wohlfahrt für den nächsten Verhandlungszeitraum vorzunehmen.