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Sachsen-Anhalt
Aktuelles aus Sachsen-Anhalt
Umfrage zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie
Unter Beteiligung des bpa wurde die Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft erarbeitet. Wir bitten um rege Teilnahme.
MehrCorona: Änderungen zur Fünften Eindämmungsverordnung
Eine aktuelle Änderungsverordnung mit Auswirkungen insbesondere auf die Angebote der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Diese werden ab dem 18. Mai unter Auflagen wieder ermöglicht.
MehrBesuchsregelung für Dienstleister der Körperpflege in Einrichtungen
Vollzugshinweis bezüglich der Umsetzung der Besuchsregelung von Dienstleistern der Körperpflege wie Friseure, Barbiere, nichtmedizinische Masseure und Fußpfleger sowie von Nagel- und Kosmetikstudios.
MehrCorona: Bereitstellung von Schutzkleidung für die Pflege durch das Land Sachsen-Anhalt
Eine Ausgabe des Materials erfolgt über die örtlichen Gesundheitsämter. Hinweise zum Verfahren und Ansprechpartner finden Sie im Artikel.
MehrCorona: Arbeitshilfe zu neuen Besuchsregelungen für Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Hinweise und neue Musterschreiben zur Öffnung der Besuchsbeschränkungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften
MehrCorona: Eingliederungshilfe Schutzschirm für Einrichtungen - Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Absprachen und FAQs zum Verfahren zur Fortzahlungen auch bei nicht erbrachten Leistungen mit Antragsverfahren und Erklärung gemäß Sicherstellungsanftrag.
MehrCorona: Fünfte Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt
In der aktuellen Verordnung sind Öffnungen der Eindämmungsmaßnahmen vorgesehen. Besuche in Pflegeeinrichtungen sind demnächst wieder eingeschränkt möglich.
MehrEingliederungshilfe: Sachsen-Anhalt stattet Einrichtungen mit Schutzkleidung aus
Das zuständige Referat im Sozialministerium bietet bei Bedarf für Einrichtungen der Eingliederungshilfe Abholung und Lieferung von Schutzkleidung an.
MehrKrankschreibungen am Telefon bis 18. Mai weiter möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verlängert. Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der
MehrErsatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren
Als Ersatz für eingeschränkten ÖPNV können Beschäftigte, die in Pflegeeinrichtungen tätig sind, bundesweit kostenlos Mietwagen anmieten.
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