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Aus den Landesgruppen
Zweite Boosterimpfung - Pflegebonus - COVID-19-Schutzgesetz
Corona Update Tagespflege
MehrZweite Boosterimpfung - Neue Eigenerklärung für Besucher - Pflegebonus - COVID-19-Schutzgesetz
Corona Update vollstationär
MehrUpdate (30.06.2022) COVID-19: Neue Testverordnung | Aktueller Stand 16. BayIfSMV
- Alle Einrichtungen -
Neue Testverordnung veröffentlicht
Gestern wurde die neue Coronavirus-Testverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt überwiegend bereits heute in Kraft. Die veränderten Erstattungshöhen gelten ab 01.07.2022. Die neuen Vorgaben sind zunächst bis 25.11.2022 befristet.
Die für Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen relevanten Änderungen sind begrenzt. Grundsätzlich gelten die bisher bekannten Regelungen, insbesondere hinsichtlich der
Kostenerstattungsverfahren Corona-Schnelltests für die Pflege
Festlegungen und Antragsunterlagen zur Abrechnung der Schnelltests in Pflegeeinrichtungen und Betreuungdienste.
MehrEingliederungshilfe: Corona-Schnelltests Erstattungsverfahren
Beantragung der Sachkosten und Mehraufwendungen für Leistungen der Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt
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