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Urteil zu Investitionskosten in der Pflege: Erneute Ohrfeige für die Landesregierung
bpa fordert Anpassung der strittigen Verordnung zum Altenpflegegesetz
Vor dem Landessozialgericht hat die nordrhein-westfälische Landesregierung erneut eine Ohrfeige erhalten. Die Richter gaben einer Pflegeeinrichtung recht, die wegen zu niedriger Investitionskosten geklagt hatte (Verfahren L 5 P 60/19). Damit wird die seit Jahren strittige Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO) in Nordrhein-Westfalen erneut infrage gestellt.
„Wir weisen seit Jahren auf allen Ebenen darauf hin, dass die Regelungen nicht angemessen sind und die pflegerische Versorgung in NRW erschweren“, sagt der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Bernhard Rappenhöner. Die Durchführungsverordnung stamme zwar noch aus rot-grünen Zeiten, aber auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält weiterhin daran fest.
Im konkreten Fall ging es um die Anerkennung der Baukosten einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Dabei wurden der Einrichtung rückwirkend deutlich höhere Beträge zugesprochen als von den Landesregelungen vorgesehen. Trägerverbände hatten die vorgegebenen Werte wiederholt als praxisfern und zu niedrig kritisiert. Das sah jetzt auch das Landessozialgericht so.
„Das Urteil sollte für Landtag und Landesregierung endlich der Anlass sein, um die Regelungen der APG DVO zu überprüfen und anzupassen“, fordert Rappenhöner. Dabei gehe es auch um Planbarkeit für Pflegebedürftige und deren Familien. „Wenn das Land an der nicht auskömmlichen Refinanzierung festhält und die Fälle jeweils vor Gericht entschieden werden müssen, haben Pflegebedürftige teils jahrelang keine Klarheit über die Kosten, die auf sie zukommen.“
Die bpa Pressemitteilung vom 5. Dezember 2022 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.