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Corona Update amb. EGH: Aufhebung der Regelungen zur erw. Leistungserbringung/Quittierung
Ambulante EGH
Nach der Aufhebung aller Corona-Regelungen in NRW werden nun auch die letzten Verwaltungsvereinfachungen im Gebiet der Landschaftsverbände LVR und LWL beendet. Im Rahmen der Regelungen zu Mindereinnahmen und Minderauslastungen in der Eingliederungshilfe sind besondere erweiterte Regelungen für die Leistungserbringung und die Quittierungsmöglichkeiten bei den Leistungsberechtigten vereinbart worden (Leistungen in der eigenen Häuslichkeit/ABW). Diese Regelungen sind beendet worden und die Leistungserbringung und Quittierung erfolgt wieder nach den bekannten Regularien der abgeschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.
Die Schriftstücke der beiden Landschaftsverbände (LVR & LWL) weisen zudem für die Abrechnung coronabedingter Mehraufwendungen eine Frist bis zum 31. Mai 2023 aus.