Landesgruppen
Aus den Landesgruppen
Verlängerung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bis 16.07.2022
Das Kabinett hat per Zweiter Änderungsverordnung vom 14.06.2022 eine Verlängerung der Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bis einschließlich 16.07.2022 beschlossen. Die Test- und FFP2-Maskenpflichten in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (§§ 3, 4) gelten danach unverändert fort. Die Änderungsverordnung sowie die Corona-Schutz-Verordnung in der Lesefassung vom 14.06.2022 können Sie unter den nachfolgenden Links aufrufen:
Zweite Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 14.06.2022
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 14.06.2022 - gültig ab 18.06.2022
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der konsolidierten Fassung vom 14.06.2022
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 26.04.2022 in der Lesefassung vom 14.06.2022 - gültig ab 18.06.2022 bis 16.07.2022