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Ab 17.07.2022: Neue Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat am 12.07.2022 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 17.07.2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 13.08.2022. Neben der Lockerung von Schutzmaßnahmen für Krankenhäuser beinhaltet die Verordnung eine Reduzierung der Testverpflichtung für geimpfte oder genesene Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen. So ist künftig mindestens zweimal - statt wie bisher mindestens dreimal wöchentlich - ein Testnachweis vorzulegen. Die Corona-Schutz-Verordnung können Sie unter dem nachfolgenden Link aufrufen:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.07.2022 - gültig vom 17.07.2022 bis 13.08.2022