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Verlängerung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bis 10.09.2022
Das Kabinett hat per Änderungsverordnung vom 04.08.2022 eine Verlängerung der Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bis einschließlich 10.09.2022 beschlossen. Die Test- und FFP2-Maskenpflichten in den Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen (§§ 3, 4) gelten danach unverändert fort. Die Änderungsverordnung sowie die Corona-Schutz-Verordnung in der Lesefassung vom 04.08.2022 können Sie unter den nachfolgenden Links aufrufen:
Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 04.08.2022
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 04.08.2022 - gültig ab 13.08.2022
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der konsolidierten Fassung vom 04.08.2022
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.07.2022 in der Lesefassung vom 04.08.2022 - gültig ab 13.08.2022 bis 10.09.2022