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09.09.2022
Ab 11.09.2022: Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat am 06.09.2022 eine neue Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, die am 11.09.2022 in Kraft tritt und bis einschließlich 30.09.2022 gelten soll. Inhaltlich hat es keine Änderungen zur Vorgängerverordnung gegeben. Danach gelten die Test- und FFP2-Maskenpflichten in den Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen (§§ 3, 4) unverändert fort.