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Ab 15.02.2021: Neue Corona-Schutz Verordnung
Das sächsische Kabinett hat am 12.02.2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10.02.2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die geltenden Corona-Maßnahmen wurden dabei überwiegend verlängert. Für die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sind keine nennenswerten inhaltlichen Änderungen erfolgt. Die Corona-Schutz-Verordnung sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Dokumente können Sie unter den nachfolgenden Links aufrufen:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.02.2021 - gültig ab 15.02.2021 bis 07.03.2021
Allgemeinverfügung – Anordnung von Hygieneauflagen
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 15.02.2021 - gültig ab 15.02.2021 bis 07.03.2021
Allgemeinverfügung – Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.02.2021 - gültig ab 15.02.2021 bis 28.02.2021