ANSPRUCH PFLEGEN

Eingliederung - Intensiv – Kinder

Seit 2020 gilt in der Eingliederungshilfe die personenzentrierte Ausrichtung der Leistungen und die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen bei vollstationären Einrichtungen.

Kernstück des Intensivpflegegesetzes sind ein gesonderter Leistungsanspruch und Bundesrahmenvereinbarungen im SGB V.

Am Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen kritisiert der bpa, dass im vorgesehenen Zeitfenster die inklusive Lösung nicht entwickelt werden kann.