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Fachinformationen & Positionen
bpa Stellungnahme zum Pflegebonusgesetz
Mit der vorliegenden Gesetzesbasis kann keine Pflegeeinrichtung ihre
Entscheidung zum 30. April treffen oder die Refinanzierung mit den
Pflegekassen klären und ihren Beschäftigten erklären, wie deren
Arbeitsverträge künftig aussehen werden.
Die Umsetzung der
Tariftreueregelung muss deswegen so flexibilisiert werden, dass die
Grundlagen bekannt sind, bevor sich die Pflegeeinrichtungen für eine
künftige Lohnstruktur entscheiden, und die Umsetzung höherer Löhne in
anschließenden Vergütungsvereinbarungen gesichert ist.
bpa Stellungnahme zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Es ist kaum zu erklären, warum Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit gesetzlichem Druck zu einer Impfung verpflichtet werden, wenn Angehörige und Besucher weiterhin ungeimpft bleiben können. Die einrichtungsbezogene und die allgemeine Impfpflicht hätten sich gegenseitig ergänzen müssen um effektiv zu wirken. Mit der Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht gehört deshalb nun auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand.
MehrDas Patientenvertragsmuster des bpa (Stand Dezember 2019) / Anlage 1 Kostenvoranschlag Punktwert 0,0500 € (Stand 01.01.2022)
Neben dem Patientenvertrag, den der Pflegedienst mit jedem Kunden zu
schließen hat, ist der dazugehörige Kostenvoranschlag Grundlage für die
Erbringung von Pflegesachleistungen und deren Abrechnung. Den
Muster-Kostenvoranschlag für Sachsen können Sie auf Ihre Bedürfnisse und
auf die mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen (ab August 2020
wahlweise 0,0500 €) anpassen. Es sind auch die seit 02.03.2017 ergänzten
LK 2a und LK 4a, die zum 01.08.2019 neu geregelten LK 17, LK 18 und LK 18a,
die 2019 erweiterten Hinweispflichten und der Ausbildungszuschlag nach dem
PflBG ab Januar 2022 enthalten.
bpa.intern 01.2022
Informationen der bpa-Bundesgeschäftsstelle für stationäre Einrichtungen
Schreiben an den GKV -Spitzenverband zur Richtlinien Aktualisierung
Schreiben des BMG an den GKV-Spitzenverband zur kurzfristigen Änderung der genehmigten Richtlinien nach § 72 Abs. 3c SGB XI und nach § 82c Abs. 4 SGB XI zum Umgang mit variablen Zuschlägen
bpa-Kurz-Arbeitshilfe Ukraine (Stand 08.04.2022)
Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Links zur Versorgung und zur Beschäftigung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine
Pflegeberaterleistungen nach § 45 SGB XI - Stand 30.03.2022
Der bpa hat mit der BARMER, DAK-Gesundheit, IKK classic, KKH, pronova BKK und TK bundesweite Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von individuellen häuslichen Schulungen, Überleitungspflegen und Pflegekursen gemäß § 45 SGB XI abgeschlossen. Die bpa-Mitgliedsdienste können den Verträgen beitreten und die Leistungen hierüber erbringen und abrechnen. Die Pflegeberaterleistungen werden von den Pflegefachkräften erbracht, die die bpa Fortbildung zum /zur „Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI“ absolviert haben.
In der anliegenden zip-Datei (Pflegeberaterhandbuch) finden Sie die derzeit gültigen Verträge sowie Arbeitshilfen dazu.
Mustertext für Widerspruch gegen automatischen Antrag Anpassung Versorgungsvertrag
Musterwiderspruch gegen die automatische Anpassung des Versorgungsvertrages
Mustertext für Widerspruch gegen automatischen Antrag Anpassung Versorgungsvertrag
Musterwiderspruch gegen die automatische Anpassung des Versorgungsvertrages