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Fachinformationen & Positionen
Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung
Die Mundgesundheit ist für Menschen mit Pflegebedarf oder einer
Beeinträchtigung sehr wichtig. Das gilt besonders dann, wenn Betroffene
nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind, für ihre
Mundgesundheit selbständig und eigenverantwortlich zu sorgen. Gesunde
Zähne, Zahnfleisch und intakter Zahnersatz bedeuten schließlich viel mehr
als Funktionalität beim Essen und Sprechen. Auch der allgemeine
Gesundheitszustand und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden
durch die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. Das bedeutet
Lebensqualität.
Die neue Broschüre „Zusätzliche zahnärztliche
Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer
Beeinträchtigung“ informiert über spezielle zahnärztliche Leistungen,
die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden - in
der Zahnarztpraxis, aber bei Bedarf auch in der Wohnung der Patienten,
einer Wohngemeinschaft oder in einer Pflegeeinrichtung. Herausgeben wird
die Broschüre gemeinsam von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
(KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste (bpa).
Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung
Für den Fall, dass die Verhandlungen zu keiner gemeinsamen Vereinbarung führen, hat die Saarländische Landesregierung die Pflegeberufe—Schiedsstellenverordnung beschlossen.
Pflegeschulenverordnung
Die Pflegeschulenverordnung regelt die landesrechtlichen Vorgaben für die Umsetzung der Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau an den Pflegefachschulen. Beispielsweise werden hier der Beginn des theoretischen Unterrichts oder die Bedingungen für eine Verkürzung der Ausbildung festgelegt.
Erhebungsbogen und Merkblatt zur Datenabfrage ambulante Pflege
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Pflegeausbildung im Saarland mbH (GFP) ermittelt die Höhe des Finanzierungsbedarfs nach dem PflBG anhand konreter Daten aller ambulanten und (teil-) stationären Einrichtungen. Das Merkblatt ist eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Erhebungsblattes.
Erhebungsbogen und Merkblatt zur Datenabfrage teilstationäre Pflege
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Pflegeausbildung im Saarland mbH (GFP) ermittelt die Höhe des Finanzierungsbedarfs nach dem PflBG anhand konreter Daten aller ambulanten und (teil-) stationären Einrichtungen. Das Merkblatt ist eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Erhebungsblattes.
Erhebungsbogen und Merkblatt zur Datenabfrage stationäre Pflege
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung
der Pflegeausbildung im
Saarland mbH (GFP) ermittelt die Höhe des Finanzierungsbedarfs nach dem
PflBG anhand konreter Daten aller ambulanten und (teil-) stationären
Einrichtungen. Das Merkblatt ist eine Hilfestellung zum Ausfüllen des
Erhebungsblattes.
Protokoll der Verhandlungen über die Vereinbarung eines Pauschalbudgets
Am 7.Juni 2019 haben die Trägern der praktischen und schulischen
Ausbildung sich mit den Krankenkassen über die Höhe der Ausbildungs
pauschalen gemäß § 30 Pflegebrufegesetz (PflBG) im Saarland sich auf
Ausbildungspauschalen in Höhe von insgesamt 16.850 € je Schüler,
geeinigt, die wie folgt aufgeteilt werden:
Träger der praktischen
Ausbildung: 8.370 €
Träger der schulischen Ausbildung: 8.480 €.
Aktuelles aus der Bundeshauptstadt - Präsentation bpa Geschäftsführer Bernd Tews
bpa Fachkongress Pflege im November 2019
Aktuelles aus der Bundeshauptstadt - Präsentation bpa Geschäftsführer Herbert Mauel
bpa Fachkongress Pflege im November 2019
Stellungnahme des bpa zum 2. Teilhabestärkungsgesetz Schleswig-Holstein
Die Landesregierung plant die Aufteilung der Kosten für die
Eingliederungshilfe zwischen Land, Kreisen und kreisfreien Städten in
einem 2. Teilhabestärkungsgesetz zu regeln und hat hierfür einen Entwurf
vorgelegt.
In diesem Gesetzentwurf ist auch die Gründung einer
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der
Eingliederungshilfe vorgesehen.
Der bpa hat zum Gesetzentwurf eine
Stellungnahme abgegeben. Darin fordert der bpa, dass die Vertretung
privat-gewerbliche Anbieter in diesem Gremium explizit im Gesetz
aufgeführt werden soll. Außerdem soll diese AG durch die
Teilnahmemöglichkeit an den Sitzungen des Steuerungsausschusses mehr
Einfluss erhalten.