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Fragen-/Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung
Der GKV-Spitzenverband und die Vereinigungen der Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auf Bundesebene haben das Nähere über die Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Abs. 3 Satz 1 SGB V vereinbart. Aus der Praxis sind seit dem Inkrafttreten der Vereinbarung über die Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase einige Fragen zur Auslegung an die Vereinbarungspartner gerichtet worden. Vor diesem Hintergrund wurde zwischen den Vereinbarungspartnern gemäß § 132g Abs. 3 SGB V ein Fragen-/Antworten-Katalog erarbeitet, der der Praxis eine Orientierung geben soll (Stand: Oktober 2018).
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