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14.06.2022
bpa Stellungnahme Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen
Die Einführung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) wurde durch den bpa
begrüßt. Derlei Anwendungen haben das Potential einen positiven Beitrag
zu einer modernen Versorgung zu leisten. In der Praxis wird sich jedoch
zeigen müssen, inwieweit eine signifikante Zahl der pflegebedürftigen
Menschen und ihrer Angehörigen die Mehrzahl der Apps tatsächlich
eigenständig zielführend nutzen können. Es ist absehbar, dass ein
erheblicher Teil der Apps wohl kaum ohne professionelle Hilfe einsetzbar
sein wird. Die Rahmenbedingungen für ambulante Pflegedienste zur
Erbringung entsprechender Unterstützungsleistungen müssen daher
stimmen.
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