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Bremen
Fachinformationen & Positionen
Ausnahmeregelungen der BARMER zu den Pflegeberaterleistungen nach § 45 SGB XI (Stand Dezember 2021)
Aufgrund der Corona-Pandemie können die vertraglich vereinbarten
Pflegeberaterleistungen gemäß § 45 SGB XI – verlängert bis zum
31.03.2022 – auch als telefonische Beratung oder Videoschaltung
stattfinden. In dem anliegenden Merkblatt sind die erforderlichen
Voraussetzungen zusammengefasst.
bpa-Qualitätshandbuch Tagespflege Downloadanleitung
Hier finden Sie eine Anleitung zum Download des Qualitätshandbuches.
bpa-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19
Der bpa ist offen für eine Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen, die eng mit besonders vulnerablen Menschen in Kontakt kommen. Der bpa erwartet jedoch, dass politisch dem Eindruck entgegengewirkt wird, damit würden Einrichtungen ausreichend vor einer Viruseintragung geschützt. Das ergäbe sich erst, wenn alle Kontaktpersonen über einen Impfschutz verfügen Deswegen begrüßt der bpa die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht. Damit wird einer Stigmatisierung der Pflegekräfte entgegengewirkt. Die Klarstellungen zur Testpflicht in § 28b Abs. 2 IfSG werden vom bpa begrüßt.
Mehrbpa.intern – Jahresinhaltsverzeichnis 2020
Die Übersicht führt alle im Jahr 2020 erschienenen Beiträge aus der Mitgliederinformation bpa-intern auf.
Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms
Der Bundesrat hat der Zweiten Verordnung zur Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen im Bereich des Pflegeversicherungsrechts zugestimmt. Damit wird der Pflege-Rettungsschirm bis 31. Dezember 2021 verlängert.
Ausnahmeregelungen der BARMER zu den Pflegeberaterleistungen nach § 45 SGB XI (Stand Dezember 2020)
Aufgrund der Corona-Pandemie können die vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß § 45 SGB XI im Auftrag der BARMER Pflegekasse noch bis Ende des Jahres auch als telefonische Beratung oder Videoschaltung stattfinden. Die Voraussetzungen für die telefonische bzw. digitale Beratungsleistung finden Sie zusammengefasst in dem anliegenden Merkblatt.
Flyer zu den bpa-Pflegeberaterverträgen nach § 45 SGB XI
Der bpa hat sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Pflegekassen zur Durchführung von Pflegeberatungsleistungen nach § 45 SGB XI abgeschlossen. Die bpa-Mitglieder können diesen Verträgen beitreten und hierüber individuelle häusliche Schulungen, Überleitungspflegen und Gruppenpflegekurse für ihre Kunden anbieten. Der vorliegende Flyer bietet einen Überblick zu den bpa-Pflegeberatervertägen und den dazugehörenden Qualifizierungsangeboten. Bei Interesse an einem Vertragsbeitritt wenden Sie sich bitte an Ihre bpa-Lanesgeschäftsstelle.
bpa-Stellungnahme zur Zweiten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
Mit der Verordnung soll eine Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms und
weiterer coronabedingter Sonderregelungen im Bereich des
Pflegeversicherungsrechts (§§ 147 bis 150 SGB XI) bis zum 31.12.2021
erfolgen. Derzeit sind diese Regelungen größtenteils bis zum 30.09.2021
befristet. Der bpa begrüßt die geplante Verlängerung ausdrücklich. Es
ist richtig und wichtig, dass den Pflegeeinrichtungen durch den
Pflege-Rettungsschirm auch weiterhin die nötige wirtschaftliche Sicherheit
zur Bewältigung der pandemiebedingten Kosten gegeben wird. Dies schützt
die pflegerische Infrastruktur und damit auch die Beschäftigten sowie die
Pflegebedürftigen.