Landesgruppen
Hessen
Fachinformationen & Positionen
Zur Übersicht
17.03.2022
bpa-Stellungnahme zu Klarstellungen zur Entlohnung nach Tarif in der Langzeitpflege
Aus Sicht des bpa ist die Verschiebung des Umsetzungstermins für die Tariflohnpflicht auf den 1. September 2023 bei gleichzeitiger Verschiebung des Mitteilungstermins nach § 72 Abs. 3d auf den 28. Februar 2023 unumgänglich. Darüber hinaus sind die in die Formulierungshilfe aufgenommenen Klarstellungen und der Verfahrenstransparenz dienenden Regelungen grundsätzlich als sinnvoll und richtig zu begrüßen.
Download
Laden Sie dieses Dokument im PDF-Format herunter: