Landesgruppen
Hessen
Fachinformationen & Positionen
bpa-Stellungnahme zum Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
Der bpa begrüßt, dass die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert wird. Dass die Refinanzierung von Mindereinnahmen aus dem Pflegerettungsschirm künftig faktisch entfallen wird, kritisiert der bpa entschieden. Diese führt unmittelbar zu einer finanziellen Gefährdung gerade der Einrichtungen, die besonders hart von der Pandemie betroffen sind.
Mehrbpa-Stellungnahme zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein bei der Inklusion. Der bpa hätte sich gewünscht, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt die relevanten Fragen des Übergangs geklärt worden wären. Das Vertragsrecht gem. § 78a ff. SGB VIII hat sich in der Jugendhilfe bewährt und ist daher auf alle Leistungen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis auszuweiten. Im Rahmen des Reformvorhabens müssen die bestehenden Benachteiligungen freier Träger.
MehrEmpfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und MDS zum Umgang mit der Pflegebegutachtung und den Qualitätsprüfungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Stand: 22.12.2020)
Verlängerung der gemeinsamen Verlautbarung von GKV-Spitzenverband und MDS zum Umgang mit der Pflegebegutachtung und den Qualitätsprüfungen aufgrund der weitergehenden Kontaktbeschränkungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, gültig bis 28.02.2021
bpa-Musterkonzept zur Testung auf SARS-CoV-2 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag
bpa-Musterkonzept zur Testung auf SARS-CoV-2 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag (Stand: 3.12.2020). Das Mustertestkonzept wurde an die aktualisierte Testverordnung angepasst, die am 2.12.2020 in Kraft getreten ist. Die Änderungen im Vergleich zur Vorfassung wurden kenntlich gemacht, um Ihnen einen schnellen Überblick über die geänderten Voraussetzungen zu bieten. Das bpa-Mustertestkonzept ist jeweils einrichtungsindividuell anzupassen.
bpa-Stellungnahme Referentenentwurf Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz – DVPMG
Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel die bisherigen gesetzlichen Regelungen weiterzuentwickeln und so das Potential der Digitalisierung besser auszuschöpfen. Im Ergebnis soll dadurch eine effiziente und qualitativ gute Versorgung sichergestellt werden. Insbesondere der Bereich der Pflege solle „von der flächendeckenden Vernetzung, dem Datenüberblick in der elektronischen Patientenakte und den komfortablen Versorgungsmöglichkeiten per Videosprechstunde profitieren“. Der bpa teilt die Zielsetzung des Referentenentwurfs. Gleichwohl ist die Umsetzung durch die aktuell vorgesehenen Regelungen mangelhaft. Während in einigen Bereichen vorschnell gehandelt wird, werden in anderen die bestehenden Möglichkeiten der Digitalisierung nicht genutzt.
Mehrbpa-Arbeitshilfe gesetzliche Neuerungen durch das IPReG in der außerklinischen Intensivpflege
Nach der zweiten und dritten Lesung zum Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz (IPReG) im Deutschen Bundestag und kurz vor der Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz, hat der bpa eine erste Arbeitshilfe zum IPReG und dessen Regelungen erstellt. Nach der Zustimmung des Bundesrates – bei der es keine wesentliche Änderungen an dem Gesetz mehr gab – wurde das IPReG dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und ist am 29.10.2020 schließlich in Kraft getreten. Der Arbeitshilfe können Sie die wesentlichen Neuerungen für die außerklinische Intensivpflege entnehmen.
Ausnahmeregelungen der BARMER zu den Pflegeberaterleistungen nach § 45 SGB XI (Stand Dezember 2020)
„Aufgrund der Corona-Pandemie können die vertraglich vereinbarten
Leistungen gem. § 45 SGB XI – verlängert bis zum 31.03.2021 – auch
als telefonische Beratung oder Videoschaltung stattfinden.
bpa-Musterkonzept zur Coronavirus-Testverordnung
Anlage 1 zur bpa-Arbeitshilfe Coronavirus-Testverordnung
Pflegeberaterleistungen nach § 45 SGB XI
Der bpa hat mit der BARMER, DAK, IKK classic, KKH, pronova BKK und TK bundesweite Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von individuellen häuslichen Schulungen, Überleitungspflegen und Pflegekursen gemäß § 45 SGB XI abgeschlossen. Die bpa-Mitgliedsdienste können den Verträgen beitreten und die Leistungen hierüber erbringen und abrechnen. Die Pflegeberaterleistungen werden von den Pflegefachkräften erbracht, die die bpa Fortbildung zum /zur „Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI“ absolviert haben.
Aufgrund der Änderungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung wurden bzw. werden die Rahmenvereinbarungen aktuell überarbeitet. In der anliegenden zip-Datei finden Sie die derzeit gültigen Verträge sowie Arbeitshilfen dazu.
bpa-Arbeitshilfe zur Erstattung zusätzlich angefallener Aufwendungen für die Beschaffung und Durchführung von Corona-Schnelltests auf der Grundlage der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes vom 13.11.2020
Bisher gab es nur eine Regelung für die Erstattung der Beschaffungskosten für die Corona-Schnelltests. Nun können auch zusätzlich angefallene Aufwendungen in der durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegten Höhe geltend gemacht werden, die entstehen, wenn Pflegedienste und Pflegeheime bei Pflegebedürftigen, Mitarbeitern und Besuchern diese Schnelltests durchführen (sog. Durchführungsaufwendungen).