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16.09.2021
bpa-Stellungnahme zur Zweiten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
Mit der Verordnung soll eine Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms und
weiterer coronabedingter Sonderregelungen im Bereich des
Pflegeversicherungsrechts (§§ 147 bis 150 SGB XI) bis zum 31.12.2021
erfolgen. Derzeit sind diese Regelungen größtenteils bis zum 30.09.2021
befristet. Der bpa begrüßt die geplante Verlängerung ausdrücklich. Es
ist richtig und wichtig, dass den Pflegeeinrichtungen durch den
Pflege-Rettungsschirm auch weiterhin die nötige wirtschaftliche Sicherheit
zur Bewältigung der pandemiebedingten Kosten gegeben wird. Dies schützt
die pflegerische Infrastruktur und damit auch die Beschäftigten sowie die
Pflegebedürftigen.
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