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Niedersachsen
Fachinformationen & Positionen
Broschüre "Krisenkommunikation" für Pflegeanbieter
Gekonnt kommunizieren - Das Image sichern
Nicht nur in Krisen:
Kommunikation für Pflegeanbieter
Wer wie die privat geführten
Pflegeeinrichtungen und Dienste mit Menschen arbeitet, muss sich einer
besonderen Beobachtung durch die Öffentlichkeit und die Medien stets
bewusst sein. Schon kleinere Vorfälle können durch die ohnehin kritische
Haltung der Außenstehenden leicht zu einem „Skandal“ werden und das so
wichtige Image der
Einrichtung, des Dienstes oder Trägers nachhaltig
beschädigen. Das kann Auswirkungen auf die Nachfrageentwicklung der
Einrichtung, aber auch auf die Attraktivität als Arbeitgeber haben. Nicht
zu unterschätzen ist der schleichende Einfluss auf die Wahrnehmung der
Einrichtung bei Angehörigen, Mitarbeitern, dem örtlichen Umfeld sowie
Geschäftspartnern und Banken. Ein beschädigter Ruf birgt auch immer die
Gefahr, dass gute Mitarbeiter abwandern und aufwendig ersetzt werden
müssen oder die Banken bei einer nachhaltig schlechten Presse die
unternehmerischen Fähigkeiten in Zweifel ziehen. Andererseits liegt in
einer positiven Pressearbeit auch eine große Chance, Ihre Einrichtung für
die genannten Akteure attraktiver
Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V (SAPV-KJ)
Rahmenvertrag zur Erbringung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche (SAPV-KJ) (26.10.2022)
Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V (SAPV)
Rahmenvertrag zur Erbringung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) (26.10.2022)
bpa-Stellungnahme zur Entwurfsfassung der Nachweis-Richtlinien
Die Nachweis-Richtlinien legen fest, wie Kostenträger künftig die Einhaltung der Tariftreueregelungen überprüfen können. Der bpa kritisiert den über den Gesetzeswortlaut des § 84 Abs. 7 SGB XI und des § 82 Abs. 2 SGB XI hinausgehenden Anwedungsbereich und die gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßende Nachweiserbringung.
Mehrbpa-Arbeitshilfe Infektionsschutzbeauftragte
Die teil- und vollstationären Einrichtungen der Pflege und der
Eingliederungshilfe müssen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7.
April 2023 Personen benennen, die die Einhaltung der Aufgabenkomplexe der
Infektionshygiene, des Testens, des Impfens sowie in Pflegeheimen der
Versorgung mit antiviralen Medikamenten (siehe § 35 Abs. 1 Satz 7 IfSG)
sicherstellen. Zur Unterstützung der teil- und vollstationären
Einrichtungen hat der bpa eine Arbeitshilfe erarbeitet
Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Wohngeldes.
bpa Stellungnahme GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Der bpa fordert die finanzielle Stabilität der Pflege- und
Eingliederungshilfeeinrichtungen vor dem Hintergrund der erheblichen
steigenden Energiekosten durch Maßnahmen im Gesetz zu sichern. Darüber
hinaus wird vom bpa eine Übergangsregelung zur Umsetzung der
vollstationären Personalbemessung vorgeschlagen.
bpa Stellungnahme Wohngeld-Plus-Gesetz
Mit einer Ausweitung des Anspruchs auf Wohngeld sollen auch
Pflegeheimbewohner bei inflationsbedingten Mehrkosten entlastet werden. Der
bpa hält diese vorgeschlagene Neuregelung für nicht geeignet.
bpa Stellungnahme Änderungsantrag § 85 Abs. 7 SGB XI
Die Neuverhandlungsmöglichkeit des § 85 Abs. 7 SGB XI soll explizit für
die erheblichen Energiekostensteigerungen eröffnet sein.