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08.04.2021
bpa Stellungnahme GVWG
Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sollen Verträge zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege künftig nur noch mit „zuverlässigen“ Leistungserbringern abgeschlossen werden. Das lehnt der bpa entschieden ab. Außerdem ist ein Gesetz zur Qualität und Förderung der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland vorgesehen, welches der bpa ausdrücklich begrüßt. Die darin vorgesehene Einbindung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung wie der ZAV oder der DeFa sieht der bpa kritisch, weil diese zum „Flaschenhals“ im Anwerbeverfahren werden könne. Die Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator begrüßt der bpa.