ANSPRUCH PFLEGEN

bpa RHEINLAND-PFALZ

Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste e.V.
Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz

Rheinallee 79-81
55118 Mainz

T (06131) 88 03 2-0

F (06131) 88 03 2-10

Fachinformationen & Positionen

09.05.2023 / BUND / Pflegeversicherung (SGB XI)

bpa-Stellungnahme zur Pflegereform 2023 (PUEG)

Den Fokus hat der bpa, wie schon beim Referentenentwurf, auf die wirtschaftliche Situation der Pflegeeinrichtungen gelegt. Der Gesetzesentwurf wird den aktuellen Herausforderungen in der Pflege in keiner Weise gerecht. Er gibt keinerlei Antworten auf die existenziellen wirtschaftlichen Bedrohungen. Der bpa hat deshalb umfängliche Überarbeitungen eingefordert.

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04.05.2023 / BUND / weitere Gesetze

bpa-Stellungnahme zum Referentenentwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz

Mit dem Referentenentwuf soll das bisherige Pflegestudium in ein duales Studium umgewandelt werden, gleichzeitig zielt der Gesetzentwurf auf Erleichterungen bei der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte ab. Der bpa unterstützt die Einführung eines dualen Pflegebachelorstudiengangs und dessen Finanzierung über das Umlagesystem des PflBG nur, wenn mit einem dualen Pflegstudium vergleichbare Ausbildungsziele und Einsatzfelder in der direkten pflegerischen Versorgung wie in der beruflichen Pflegausbildung einhergehen und im Fokus stehen sowie die Pflegebedürftigen in keinem Fall zusätzlich mit Ausbildungskosten finanziell belastet werden.

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14.04.2023 / BUND / DER PFLEGEDIENST

Handlungsleitfaden „Effizienzpotentiale einer verbesserten Koordinierung in der ambulanten Pflege“

Den Handlungsleitfaden „Effizienzpotentiale einer verbesserten Koordinierung in der ambulanten Pflege“ können Sie hier herunterladen

14.04.2023 / BUND / DER PFLEGEDIENST

Kurs Refresher Betreuungskräfte Schwerpunkt ambulante Pflege

Die Ausschreibungen der apm zu dem Fortbildungsangebot für Betreuungskräfte (jährliche Fortbildungsverpflichtung von 16 Stunden) finden Sie hier.

14.04.2023 / BUND / DER PFLEGEDIENST

Kurs zusätzliche Betreuungskraft nach § 53b SGB XI

Die Ausschreibung zu dem Weiterbildungsangebot der apm, nach § 53b SGB XI für Betreuungskräfte (160 Stunden Kurs) finden Sie hier.

11.04.2023 / BUND / Arbeitshilfen, bpa Pflegeberater

Pflegeberaterleistungen nach § 45 SGB XI | Stand 01.04.2023

Der bpa hat mit der BARMER, DAK, IKK classic, KKH, pronova BKK und TK bundesweite Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von individuellen häuslichen Schulungen, Überleitungspflegen und Pflegekursen gemäß § 45 SGB XI abgeschlossen. Die bpa-Mitgliedsdienste können den Verträgen beitreten und die Leistungen hierüber erbringen und abrechnen. Die Pflegeberaterleistungen werden von den Pflegefachkräften erbracht, die die bpa Fortbildung zum /zur „Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI“ absolviert haben.

Aufgrund der Änderungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung wurden bzw. werden die Rahmenvereinbarungen aktuell überarbeitet. In der anliegenden Pflegeberaterhandbuch - zip-Datei finden Sie die derzeit gültigen Verträge sowie Arbeitshilfen dazu.

11.04.2023 / BUND / Pflegeversicherung (SGB XI)

bpa-Arbeitshilfe zu den Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI

Insbesondere voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind vom Anstieg der Gas-, Fernwärme- und Strompreise besonders betroffen. Um langwierige und streitbehaftete Pflegesatzerhöhungsverfahren für diese Energiekosten zu vermeiden und zusätzliche Belastungen der versorgten Personen auszuschließen, hat der Bundesgesetzgeber spezielle Hilfen für diese Pflegeeinrichtungen vorgesehen, die das bestehende System aus den Energiepreisbremsen sowie der Soforthilfe im Dezember 2022 ergänzen sollen. Diese Arbeitshilfe informiert über die Ergänzungshilfen, den Kreis der Anspruchsberechtigten, das Antrags- und Nachweisverfahren sowie zusätzliche in diesem Zusammenhang vorzunehmende Maßnahmen.

06.04.2023 / BUND / weitere Gesetze

bpa-Positionspapier Zuwanderung in die Langzeitpflege stärken

Der bpa hat ein Positionspapier mit Maßnahmen vorgelegt, um schnell, ausreichend, entsprechend einsetzbares und finanziertes sowie nachhaltig zur Verfügung stehendes Arbeitskräftepotential aus dem Ausland für die Langzeitpflege in Deutschland gewinnen.

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10.02.2023 / BUND / Allgemeines / Meldungen, weitere Gesetze

bpa-Stellungnahme hochschulische Pflegeausbildung

Die Ausbildungskosten für die berufliche Ausbildung von Pflegefachkräften und Pflegeassistenzkräften als auch für die hochschulische Pflegeausbildung dürfen nicht die Eigenanteile der Pflegebedürftigen erhöhen. Bevor der Ausbau der primärqualifizierenden hochschulischen Pflegeausbildung vorangetrieben wird, bedarf es einer Erweiterung der Kapazitäten für die Pflegepädagogik. Der Bachelor-Abschluss in der Pflege sollte dazu dienen, insbesondere Abiturienten für den Pflegeberuf zu gewinnen.

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