Landesgruppen
Rheinland-Pfalz
Fachinformationen & Positionen
bpa-Stellungnahme zur Pflegereform 2023 (PUEG)
Den Fokus hat der bpa, wie schon beim Referentenentwurf, auf die wirtschaftliche Situation der Pflegeeinrichtungen gelegt. Der Gesetzesentwurf wird den aktuellen Herausforderungen in der Pflege in keiner Weise gerecht. Er gibt keinerlei Antworten auf die existenziellen wirtschaftlichen Bedrohungen. Der bpa hat deshalb umfängliche Überarbeitungen eingefordert.
Mehrbpa-Stellungnahme zum Referentenentwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz
Mit dem Referentenentwuf soll das bisherige Pflegestudium in ein duales Studium umgewandelt werden, gleichzeitig zielt der Gesetzentwurf auf Erleichterungen bei der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte ab. Der bpa unterstützt die Einführung eines dualen Pflegebachelorstudiengangs und dessen Finanzierung über das Umlagesystem des PflBG nur, wenn mit einem dualen Pflegstudium vergleichbare Ausbildungsziele und Einsatzfelder in der direkten pflegerischen Versorgung wie in der beruflichen Pflegausbildung einhergehen und im Fokus stehen sowie die Pflegebedürftigen in keinem Fall zusätzlich mit Ausbildungskosten finanziell belastet werden.
MehrHandlungsleitfaden „Effizienzpotentiale einer verbesserten Koordinierung in der ambulanten Pflege“
Den Handlungsleitfaden „Effizienzpotentiale einer verbesserten
Koordinierung in der ambulanten Pflege“ können Sie hier
herunterladen
Kurs Refresher Betreuungskräfte Schwerpunkt ambulante Pflege
Die Ausschreibungen der apm zu dem Fortbildungsangebot für
Betreuungskräfte (jährliche Fortbildungsverpflichtung von 16 Stunden)
finden Sie hier.
Kurs zusätzliche Betreuungskraft nach § 53b SGB XI
Die Ausschreibung zu dem Weiterbildungsangebot der apm, nach § 53b SGB XI
für Betreuungskräfte (160 Stunden Kurs) finden Sie hier.
Pflegeberaterleistungen nach § 45 SGB XI | Stand 01.04.2023
Der bpa hat mit der BARMER, DAK, IKK classic, KKH, pronova BKK und TK bundesweite Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von individuellen häuslichen Schulungen, Überleitungspflegen und Pflegekursen gemäß § 45 SGB XI abgeschlossen. Die bpa-Mitgliedsdienste können den Verträgen beitreten und die Leistungen hierüber erbringen und abrechnen. Die Pflegeberaterleistungen werden von den Pflegefachkräften erbracht, die die bpa Fortbildung zum /zur „Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI“ absolviert haben.
Aufgrund der Änderungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung wurden bzw. werden die Rahmenvereinbarungen aktuell überarbeitet. In der anliegenden Pflegeberaterhandbuch - zip-Datei finden Sie die derzeit gültigen Verträge sowie Arbeitshilfen dazu.
bpa-Arbeitshilfe zu den Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI
Insbesondere voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind vom Anstieg
der Gas-, Fernwärme- und Strompreise besonders betroffen. Um langwierige
und streitbehaftete Pflegesatzerhöhungsverfahren für diese Energiekosten
zu vermeiden und zusätzliche Belastungen der versorgten Personen
auszuschließen, hat der Bundesgesetzgeber spezielle Hilfen für diese
Pflegeeinrichtungen vorgesehen, die das bestehende System aus den
Energiepreisbremsen sowie der Soforthilfe im Dezember 2022 ergänzen
sollen. Diese Arbeitshilfe informiert über die Ergänzungshilfen, den
Kreis der Anspruchsberechtigten, das Antrags- und Nachweisverfahren sowie
zusätzliche in diesem Zusammenhang vorzunehmende Maßnahmen.
bpa-Positionspapier Zuwanderung in die Langzeitpflege stärken
Der bpa hat ein Positionspapier mit Maßnahmen vorgelegt, um schnell, ausreichend, entsprechend einsetzbares und finanziertes sowie nachhaltig zur Verfügung stehendes Arbeitskräftepotential aus dem Ausland für die Langzeitpflege in Deutschland gewinnen.
Mehrbpa-Stellungnahme hochschulische Pflegeausbildung
Die Ausbildungskosten für die berufliche Ausbildung von Pflegefachkräften
und Pflegeassistenzkräften als auch für die hochschulische
Pflegeausbildung dürfen nicht die Eigenanteile der Pflegebedürftigen
erhöhen. Bevor der Ausbau der primärqualifizierenden hochschulischen
Pflegeausbildung vorangetrieben wird, bedarf es einer Erweiterung der
Kapazitäten für die Pflegepädagogik. Der Bachelor-Abschluss in der
Pflege sollte dazu dienen, insbesondere Abiturienten für den Pflegeberuf
zu gewinnen.