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26.04.2022
bpa Stellungnahme zum Pflegebonusgesetz
Mit der vorliegenden Gesetzesbasis kann keine Pflegeeinrichtung ihre
Entscheidung zum 30. April treffen oder die Refinanzierung mit den
Pflegekassen klären und ihren Beschäftigten erklären, wie deren
Arbeitsverträge künftig aussehen werden.
Die Umsetzung der
Tariftreueregelung muss deswegen so flexibilisiert werden, dass die
Grundlagen bekannt sind, bevor sich die Pflegeeinrichtungen für eine
künftige Lohnstruktur entscheiden, und die Umsetzung höherer Löhne in
anschließenden Vergütungsvereinbarungen gesichert ist.
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