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bpa SAARLAND

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Zur Übersicht 26.04.2022 / BUND / Pflegeversicherung (SGB XI)

bpa Stellungnahme zum Pflegebonusgesetz

Mit der vorliegenden Gesetzesbasis kann keine Pflegeeinrichtung ihre Entscheidung zum 30. April treffen oder die Refinanzierung mit den Pflegekassen klären und ihren Beschäftigten erklären, wie deren Arbeitsverträge künftig aussehen werden.
Die Umsetzung der Tariftreueregelung muss deswegen so flexibilisiert werden, dass die Grundlagen bekannt sind, bevor sich die Pflegeeinrichtungen für eine künftige Lohnstruktur entscheiden, und die Umsetzung höherer Löhne in anschließenden Vergütungsvereinbarungen gesichert ist.


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