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27.06.2023
bpa-Stellungnahme zur Anpassung der Nachweis-Richtlinien
Die aktuell geltende Fassung der Nachweis-Richtlinien trat am 23. Februar 2023 in Kraft. Nunmehr machen die im Rahmen des PUEG vorgesehenen Änderungen des § 84 Abs. 7 i. V. m. dem neu eingefügten Abs. 2a in § 82c SGB XI eine Anpassung der Richtlinien erforderlich, da künftig von nicht tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen auch Nachweise über die bei der Pflegevergütung zu Grunde gelegte Bezahlung von Beschäftigten, die keine Leistungen der Pflege und Betreuung erbringen, angefordert werden können.
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