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16.02.2021
bpa-Stellungnahme zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein bei der Inklusion. Der bpa hätte sich gewünscht, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt die relevanten Fragen des Übergangs geklärt worden wären. Das Vertragsrecht gem. § 78a ff. SGB VIII hat sich in der Jugendhilfe bewährt und ist daher auf alle Leistungen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis auszuweiten. Im Rahmen des Reformvorhabens müssen die bestehenden Benachteiligungen freier Träger.
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