Landesgruppen
Schleswig-Holstein
Fachinformationen & Positionen
bpa-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung von
jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII sowie für
ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig aufzuheben. Der bpa begrüßt
den Gesetzentwurf ausdrücklich.
bpa Stellungnahme Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen
Die Einführung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) wurde durch den bpa
begrüßt. Derlei Anwendungen haben das Potential einen positiven Beitrag
zu einer modernen Versorgung zu leisten. In der Praxis wird sich jedoch
zeigen müssen, inwieweit eine signifikante Zahl der pflegebedürftigen
Menschen und ihrer Angehörigen die Mehrzahl der Apps tatsächlich
eigenständig zielführend nutzen können. Es ist absehbar, dass ein
erheblicher Teil der Apps wohl kaum ohne professionelle Hilfe einsetzbar
sein wird. Die Rahmenbedingungen für ambulante Pflegedienste zur
Erbringung entsprechender Unterstützungsleistungen müssen daher
stimmen.
Verfahren Digitaler Vergütungsantrag
In diesem Dokument wird beschrieben, welche Dokumente in einem
Vergütungsantrag über vollstationäre Pflege per E-Mail enthalten sind,
und an wen dieser Antrag zu richten ist.
Vergütungsantrag vollstationär
Kalkulationsschema, mit dem vollstationäre Pflegeeinrichtungen die
Kostenträger zu Verhandlungen über neue Pflegesätze aufrufen
Handlungsempfehlungen der Landespflegesatzkommission Schleswig-Holstein zur Vergütung vollstationärer Pflegeleistungen vom 1.06.2022
Mit dieser Handlungsempfehlung legt die Landespflegesatzkommission den
Ablauf von Vergütungsverhandlungen für vollstationäre
Pflegeeinrichtungen fest. Die Urteile des Bundessozialgerichtes vom
29.01.2009 (Externer Vergleich) werden damit umgesetzt. Ebenfalls wurde
eine Regelung für die angemessene Vergütung des Unternehmerrisikos
gefunden.
Landesrahmenvertrag SGB IX 2019 mit Anlagen
Der Landesrahmenvertrag nach § 113 SGB IX regelt für alle
Leistungsangebote der Eingliederungshilfe die Rahmenbedingungen für die zu
erbringenden Leistungen, die leistungsgerechten Vergütungen, das Verfahren
über die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen und
die Abrechnungs- und Verfahrensfragen. Er ersetzt den Landesrahmenvertrag
nach § 79 SGB XII, nachdem das Recht der Eingliederungshilfe durch das
Bundesteilhabegesetz 2016 aus dem SGB XII herausgelöst und im SGB IX neu
geregelt wurde. Der Landesrahmenvertrag hat vier Anlagen, die in dieses
PDF-Dokument eingebettet sind. In dieser Datei enthalten sind Änderungen
durch Beschlüsse der Vertragskommission sowie der Landesverordnung.
bpa Stellungnahme zum Pflegebonusgesetz
Mit der vorliegenden Gesetzesbasis kann keine Pflegeeinrichtung ihre
Entscheidung zum 30. April treffen oder die Refinanzierung mit den
Pflegekassen klären und ihren Beschäftigten erklären, wie deren
Arbeitsverträge künftig aussehen werden.
Die Umsetzung der
Tariftreueregelung muss deswegen so flexibilisiert werden, dass die
Grundlagen bekannt sind, bevor sich die Pflegeeinrichtungen für eine
künftige Lohnstruktur entscheiden, und die Umsetzung höherer Löhne in
anschließenden Vergütungsvereinbarungen gesichert ist.
bpa Stellungnahme zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Es ist kaum zu erklären, warum Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit gesetzlichem Druck zu einer Impfung verpflichtet werden, wenn Angehörige und Besucher weiterhin ungeimpft bleiben können. Die einrichtungsbezogene und die allgemeine Impfpflicht hätten sich gegenseitig ergänzen müssen um effektiv zu wirken. Mit der Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht gehört deshalb nun auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand.
Mehrbpa.intern 01.2022
Informationen der bpa-Bundesgeschäftsstelle für stationäre Einrichtungen