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Schleswig-Holstein
Fachinformationen & Positionen
bpa-Positionspapier zur Reform der Pflegeversicherung
Der bpa legt mit einem Positionspapier seine Anforderungen an eine Reform der Pflegeversicherung vor. Kernpunkte sind die Bestätigung der wettbewerblichen Ausrichtung und die Stärkung eines pluralen flächendeckenden Versorgungsangebots. Der bpa lädt die Entscheidungsträger und relevanten Akteure ein, mit ihm die dargestellten Positionen zu diskutieren und erkennbar einen Wettbewerb um Qualität und Preis der Leistungen zu verteidigen.
Mehrbpa-Stellungnahme zum Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
Der bpa begrüßt, dass die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert wird. Dass die Refinanzierung von Mindereinnahmen aus dem Pflegerettungsschirm künftig faktisch entfallen wird, kritisiert der bpa entschieden. Diese führt unmittelbar zu einer finanziellen Gefährdung gerade der Einrichtungen, die besonders hart von der Pandemie betroffen sind.
Mehrbpa-Stellungnahme zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein bei der Inklusion. Der bpa hätte sich gewünscht, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt die relevanten Fragen des Übergangs geklärt worden wären. Das Vertragsrecht gem. § 78a ff. SGB VIII hat sich in der Jugendhilfe bewährt und ist daher auf alle Leistungen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis auszuweiten. Im Rahmen des Reformvorhabens müssen die bestehenden Benachteiligungen freier Träger.
MehrVergütungsvereinbarung für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und Häusliche Pflege
Diese Vereinbarung regelt für ambulante Pflegedienste die gültigen und gegenüber den Krankenkassen abzurechnenden Preise für die häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe nach dem SGB V sowie für die Häusliche Pflege nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) und nach dem Gesetz für die Krankenversicherung für Landwirte (KVLG).
Aktuelle Vergütungsvereinbarung für ambulante Leistungen gem. § 89 SGB XI
Die Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI für ambulante Leistungen nach §§ 36 und 38 SGB XI regelt die abrechenbaren Leistungen für Mitglieder mit ambulanten Diensten. Sie beeinhaltet den Punktwert sowie unterschiedliche Einsatzpauschalen. Die abrechenbaren Beträge ergeben sich aus der Multiplikation des Punktwerts und der jeweiligen Punktzahl für einen Leistungskomplex. Das Verzeichnis der Leistungskomplexe ist als Anlage 1 Bestandteil der Vergütungsvereinbarung.
Formular für Tagespflegeeinrichtungen zur Aufforderung zu Vergütungsverhandlungen 2021
Anhand dieser Tabelle werden dem Kostenträger durch die
Tagespflegeeinrichtung alle gesetzlich und vertraglich erforderlichen
Informationen zur Verfügung gestellt, um Vergütungsverhandlungen gemäß
§ 85 SGB XI beginnen zu können.
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und MDS zum Umgang mit der Pflegebegutachtung und den Qualitätsprüfungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Stand: 22.12.2020)
Verlängerung der gemeinsamen Verlautbarung von GKV-Spitzenverband und MDS zum Umgang mit der Pflegebegutachtung und den Qualitätsprüfungen aufgrund der weitergehenden Kontaktbeschränkungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, gültig bis 28.02.2021
bpa-Musterkonzept zur Testung auf SARS-CoV-2 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag
bpa-Musterkonzept zur Testung auf SARS-CoV-2 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag (Stand: 3.12.2020). Das Mustertestkonzept wurde an die aktualisierte Testverordnung angepasst, die am 2.12.2020 in Kraft getreten ist. Die Änderungen im Vergleich zur Vorfassung wurden kenntlich gemacht, um Ihnen einen schnellen Überblick über die geänderten Voraussetzungen zu bieten. Das bpa-Mustertestkonzept ist jeweils einrichtungsindividuell anzupassen.
bpa-Stellungnahme Referentenentwurf Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz – DVPMG
Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel die bisherigen gesetzlichen Regelungen weiterzuentwickeln und so das Potential der Digitalisierung besser auszuschöpfen. Im Ergebnis soll dadurch eine effiziente und qualitativ gute Versorgung sichergestellt werden. Insbesondere der Bereich der Pflege solle „von der flächendeckenden Vernetzung, dem Datenüberblick in der elektronischen Patientenakte und den komfortablen Versorgungsmöglichkeiten per Videosprechstunde profitieren“. Der bpa teilt die Zielsetzung des Referentenentwurfs. Gleichwohl ist die Umsetzung durch die aktuell vorgesehenen Regelungen mangelhaft. Während in einigen Bereichen vorschnell gehandelt wird, werden in anderen die bestehenden Möglichkeiten der Digitalisierung nicht genutzt.
Mehrbpa-Arbeitshilfe gesetzliche Neuerungen durch das IPReG in der außerklinischen Intensivpflege
Nach der zweiten und dritten Lesung zum Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz (IPReG) im Deutschen Bundestag und kurz vor der Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz, hat der bpa eine erste Arbeitshilfe zum IPReG und dessen Regelungen erstellt. Nach der Zustimmung des Bundesrates – bei der es keine wesentliche Änderungen an dem Gesetz mehr gab – wurde das IPReG dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und ist am 29.10.2020 schließlich in Kraft getreten. Der Arbeitshilfe können Sie die wesentlichen Neuerungen für die außerklinische Intensivpflege entnehmen.