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bpa-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)
Das Bundesgesundheitsministerium hat Ende Oktober 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) vorgelegt. Es handelt sich um ein Omnibusgesetz, in dem verschiedene gesetzliche Änderungen vorgesehen sind. Hervorzuheben für die Pflege sind insbesondere zwei Neuerungen: für die Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen nach § 275b SGB V soll es eine stärkere Abstimmung zwischen den Prüfinstitutionen und den heimrechtlichen Aufsichtsbehörden geben, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Des Weiteren ist eine finanzielle Förderung für Hospiz- und Palliativnetzwerke durch die Gesetzliche Krankenversicherung und die Kommunen geplant. Die geplanten Änderungen und die Forderungen des bpa können Sie unserer Stellungnahme entnehmen.
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