ANSPRUCH PFLEGEN

bpa SACHSEN

Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste e.V.
Landesgeschäftsstelle Sachsen

Elsterstraße 8a
04109 Leipzig

T (0341) 52 90 44 60

F (0341) 52 90 44 89

Fachinformationen & Positionen

24.02.2023 / BW   BY   BE   BB   HB   HH   HE   MV   NI   NW   RP   SL   SN   ST   SH   TH / Pflegeversicherung (SGB XI)

bpa-Arbeitshilfe zu den Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI

Insbesondere voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind vom Anstieg der Gas-, Fernwärme- und Strompreise besonders betroffen. Um langwierige und streitbehaftete Pflegesatzerhöhungsverfahren für diese Energiekosten zu vermeiden und zusätzliche Belastungen der versorgten Personen auszuschließen, hat der Bundesgesetzgeber spezielle Hilfen für diese Pflegeeinrichtungen vorgesehen, die das bestehende System aus den Energiepreisbremsen sowie der Soforthilfe im Dezember 2022 ergänzen sollen. Diese Arbeitshilfe informiert über die Ergänzungshilfen, den Kreis der Anspruchsberechtigten, das Antrags- und Nachweisverfahren sowie zusätzliche in diesem Zusammenhang vorzunehmende Maßnahmen.

14.02.2023 / BUND / Arbeitshilfen, bpa Pflegeberater

Pflegeberaterleistungen nach § 45 SGB XI | Stand 14.02.2023

Der bpa hat mit der BARMER, DAK, IKK classic, KKH, pronova BKK und TK bundesweite Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von individuellen häuslichen Schulungen, Überleitungspflegen und Pflegekursen gemäß § 45 SGB XI abgeschlossen. Die bpa-Mitgliedsdienste können den Verträgen beitreten und die Leistungen hierüber erbringen und abrechnen. Die Pflegeberaterleistungen werden von den Pflegefachkräften erbracht, die die bpa Fortbildung zum /zur „Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI“ absolviert haben.

Aufgrund der Änderungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung wurden bzw. werden die Rahmenvereinbarungen aktuell überarbeitet. In der anliegenden Pflegeberaterhandbuch - zip-Datei finden Sie die derzeit gültigen Verträge sowie Arbeitshilfen dazu.

10.02.2023 / BUND / Allgemeines / Meldungen, weitere Gesetze

bpa-Stellungnahme hochschulische Pflegeausbildung

Die Ausbildungskosten für die berufliche Ausbildung von Pflegefachkräften und Pflegeassistenzkräften als auch für die hochschulische Pflegeausbildung dürfen nicht die Eigenanteile der Pflegebedürftigen erhöhen. Bevor der Ausbau der primärqualifizierenden hochschulischen Pflegeausbildung vorangetrieben wird, bedarf es einer Erweiterung der Kapazitäten für die Pflegepädagogik. Der Bachelor-Abschluss in der Pflege sollte dazu dienen, insbesondere Abiturienten für den Pflegeberuf zu gewinnen.

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10.02.2023 / BUND / Allgemeines / Meldungen, Pflegeversicherung (SGB XI), weitere Gesetze

bpa-Stellungnahme zu Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen

Der bpa begrüßt die Pläne für Maßnahmen zum Ausgleich außergewöhnlicher Kostenentwicklungen in der Pflege grundsätzlich. Der Ausschluss anderer Energieträger, der ambulanten Pflegeangebote sowie insbesondere der daraus resultierenden Zwei-Klassengesellschaft innerhalb der Gruppe der pflegebedürftigen Menschen ist hingegen inakzeptabel und muss zwingend korrigiert werden.

10.02.2023 / BUND / Allgemeines / Meldungen, Arbeitshilfen, DER PFLEGEDIENST, bpa intern, bpa Qualitätshandbuch, bpa Pflegeberater, Heimrecht, WBVG, Landesgesetze, Krankenversicherung (SGB V), Intensivpflege, Palliativpflege, Eingliederungshilfe (SGB IX), Pflegeversicherung (SGB XI), Pflegeberater, Sozialhilfe (SGB XII), weitere Gesetze

Neue Tarife und Durchschnittswerte gem. GVWG (Stand: 30.11.2022)

Neue Tarife und Durchschnittswerte gem. GVWG (Stand: 30.11.2022)

06.01.2023 / SN / Arbeitshilfen, Pflegeversicherung (SGB XI)

Das Patientenvertragsmuster des bpa (Stand Dezember 2019) / Anlage 1 Kostenvoranschlag Punktwert 0,0600 € (Stand 01.02.2023)

Neben dem Patientenvertrag, den der Pflegedienst mit jedem Kunden zu schließen hat, ist der dazugehörige Kostenvoranschlag Grundlage für die Erbringung von Pflegesachleistungen und deren Abrechnung. Den Muster-Kostenvoranschlag für Sachsen können Sie auf Ihre Bedürfnisse und auf die mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen gemäß Ihrer Lohnvereinbarung (z.B. regional übliches Entgelt PLUS 10 %, regional übliches Entgelt oder Tarifvertrag Altenpflege) ab September 2022 wahlweise 0,0613 €, 0,0600 € oder 0,0550 € pro Punkt anpassen. Es sind auch die seit 02.03.2017 ergänzten LK 2a und LK 4a, die zum 01.08.2019 neu geregelten LK 17, LK 18 und LK 18a, die 2019 erweiterten Hinweispflichten und der Ausbildungszuschlag nach dem PflBG ab Januar 2023 enthalten.

06.01.2023 / SN / Arbeitshilfen, Pflegeversicherung (SGB XI)

Das Patientenvertragsmuster des bpa (Stand Dezember 2019) / Anlage 1 Kostenvoranschlag Punktwert 0,0550 € (Stand 01.09.2022)

Neben dem Patientenvertrag, den der Pflegedienst mit jedem Kunden zu schließen hat, ist der dazugehörige Kostenvoranschlag Grundlage für die Erbringung von Pflegesachleistungen und deren Abrechnung. Den Muster-Kostenvoranschlag für Sachsen können Sie auf Ihre Bedürfnisse und auf die mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen gemäß Ihrer Lohnvereinbarung (z.B. regional übliches Entgelt PLUS 10 %, regional übliches Entgelt oder Tarifvertrag Altenpflege) ab September 2022 wahlweise 0,0613 €, 0,0570 € oder 0,0550 € pro Punkt anpassen. Es sind auch die seit 02.03.2017 ergänzten LK 2a und LK 4a, die zum 01.08.2019 neu geregelten LK 17, LK 18 und LK 18a, die 2019 erweiterten Hinweispflichten und der Ausbildungszuschlag nach dem PflBG ab Januar 2023 enthalten.

06.01.2023 / SN / Arbeitshilfen, Pflegeversicherung (SGB XI)

Das Patientenvertragsmuster des bpa (Stand Dezember 2019) / Anlage 1 Kostenvoranschlag Punktwert 0,0570 € (Stand 01.09.2022)

Neben dem Patientenvertrag, den der Pflegedienst mit jedem Kunden zu schließen hat, ist der dazugehörige Kostenvoranschlag Grundlage für die Erbringung von Pflegesachleistungen und deren Abrechnung. Den Muster-Kostenvoranschlag für Sachsen können Sie auf Ihre Bedürfnisse und auf die mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen gemäß Ihrer Lohnvereinbarung (z.B. regional übliches Entgelt PLUS 10 %, regional übliches Entgelt oder Tarifvertrag Altenpflege) ab September 2022 wahlweise 0,0613 €, 0,0570 € oder 0,0550 € pro Punkt anpassen. Es sind auch die seit 02.03.2017 ergänzten LK 2a und LK 4a, die zum 01.08.2019 neu geregelten LK 17, LK 18 und LK 18a, die 2019 erweiterten Hinweispflichten und der Ausbildungszuschlag nach dem PflBG ab Januar 2023 enthalten.

06.01.2023 / SN / Arbeitshilfen, Pflegeversicherung (SGB XI)

Das Patientenvertragsmuster des bpa (Stand Dezember 2019) / Anlage 1 Kostenvoranschlag Punktwert 0,0613 € (Stand 01.09.2022)

Neben dem Patientenvertrag, den der Pflegedienst mit jedem Kunden zu schließen hat, ist der dazugehörige Kostenvoranschlag Grundlage für die Erbringung von Pflegesachleistungen und deren Abrechnung. Den Muster-Kostenvoranschlag für Sachsen können Sie auf Ihre Bedürfnisse und auf die mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen gemäß Ihrer Lohnvereinbarung (z.B. regional übliches Entgelt PLUS 10 %, regional übliches Entgelt oder Tarifvertrag Altenpflege) ab September 2022 wahlweise 0,0613 €, 0,0570 € oder 0,0550 € pro Punkt anpassen. Es sind auch die seit 02.03.2017 ergänzten LK 2a und LK 4a, die zum 01.08.2019 neu geregelten LK 17, LK 18 und LK 18a, die 2019 erweiterten Hinweispflichten und der Ausbildungszuschlag nach dem PflBG ab Januar 2023 enthalten.