ANSPRUCH PFLEGEN

Qualität und Leistungen

Der Qualitätsausschuss Pflege arbeitet an gesetzlichen Aufträgen zur Weiterentwicklung der Qualität und der Qualitätsdarstellung.

Die Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V bilden die Grundlage für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen auf Landesebene.
Auch die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI wurde weiterentwickelt.

Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband beauftragt, mit den Spitzenorganisationen der Palliativversorgung einen Rahmenvertrag zur SAPV zu vereinbaren.