Landesgruppen
Hessen
Seminare in Hessen
Validation in der Theorie und Praxis nach Feil
Veranstaltungsnummer: V162100965
Ziele
Lernen Sie in einem spannenden Seminar den Blickwinkel auf einen Menschen mit einer Demenz zu verändern und an sehr vielen praxisnahen Beispielen die Validation zu erfahren.
Beschreibung:
Die Validation ist in erster Linie eine Haltung, wie man dem Menschen mit einer Demenz begegnet und sie kann erlernt werden.
Des Weiteren gibt es Gesprächsstrategien, die Gefühlswelten in denen demente Menschen oft gelangt sind, zu lenken. Es geht in erster Linie darum die Lebensqualität und Lebensperspektive dieser Menschen stressfrei gestalten zu können.
gelangt sind, zu lenken. Es geht in erster Linie darum die Lebensqualität und Lebensperspektive dieser Menschen stressfrei gestalten zu können.
Inhalt
Basis Seminar
• Grundlagen und Techniken der Validation
• Prinzipien der Validation
• Praktische Beispiele
Termindetails
29. + 30.04.2021
Uhrzeit:
jeweils 10:00 - 16:30 Uhr
Preisdetails
inkl. Getränke
Teilnahmegebühr nach Abzug des Rabattes:
bpa-Mitglieder: 106,80 €
Nicht-Mitglieder: 296,00 €
Besonderheiten
Sonderrabatt für bpa-Mitglieder
Die letzte Bundesmitgliederversammlung hat aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Lage des bpa e.V. für ein Abschmelzen der Rücklagen durch eine zeitlich befristete Senkung der Fortbildungspreise votiert. Das Präsidium und der Gesamtvorstand haben in Umsetzung dieses Votums eine Bezuschussung der Teilnahmegebühren in Höhe von 40 % für 2021 beschlossen.
Anzahl Tage: 2.0
Veranstaltungsort
apm gGmbH Akademie für Pflegeberufe und Management gGmbH
Hagenauer Straße 42
65203 Wiesbaden
Teilnahmegebühr
178,00 € bpa Mitglieder
296,00 € Nichtmitglieder
Datum, Uhrzeit
Do. 29. April 2021, 10:00
bis Fr. 30. April 2021, 16:30
Dozent
Herr Stefan Nolte, Demenz-Experte, Silviahemmet-Trainer und Validations-Lehrer nach Naomi Feil
Zielgruppen
Pflegefachkräfte, Pflegekräfte, Betreuungskräfte
Zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI in (teil-) stationären Einrichtungen sind gemäß der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI (vormals § 53c SGB XI) jährlich im Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden fortzubilden. Dabei ist das vorhandene Wissen zu aktualisieren und den Teilnehmern eine Reflexion der beruflichen Praxis zu ermöglichen. Die hier angebotene Fortbildung umfasst 8 Unterrichtsstunden.
Kann dieser Nachweis nicht für jeden Mitarbeiter, der als zusätzliche Betreuungskraft eingesetzt und dessen Leistungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden, geführt werden, ist damit zu rechnen, dass die Pflegekassen diese Gelder zurückfordern werden. Achtung: Diese Fortbildungsverpflichtung gilt auch für diejenigen zusätzlichen Betreuungskräfte, die aufgrund einschlägiger Berufserfahrung nicht verpflichtet sind, eine Grundqualifizierung gemäß Betreuungskräfte-Richtlinie im Umfang von 160 h zu absolvieren.