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Studien / Gutachten
Hier finden Sie eine Auswahl von Studien und Gutachten, die im Auftrag des bpa erstellt wurden.
Abschlussbericht zur Personalbemessung
Nach einem mehrjährigen Forschungsprojekt liegen jetzt aktuelle Erkenntnisse zum Personalbedarf insbesondere in der stationären Langzeitpflege, aber auch in der ambulanten Pflege vor. Die Wissenschaftler empfehlen, zur weiteren fachgerechten Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs deutlich mehr Assistenzkräfte einzusetzen und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert neu zu strukturieren.
Der Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen wurde den Vertragsparteien in der Pflege auf Bundesebene im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt. Wissenschaftler der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang hatten in den vergangenen drei Jahren Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege strukturiert erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger Personalschlüssel abgeleitet. Die Bedarfe im ambulanten Bereich hatte Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück in einem weiteren Teil der Studie untersucht.
Die Universität Bremen schlägt vor, das neue Personalbemessungsverfahren für den stationären Bereich zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben und parallel mit einer stufenweisen Einführung in der vollstationären Langzeitpflege zu beginnen.
Der Abschlussbericht enthält Anregungen für die modellhafte Einführung des neuen Personalbemessungsinstrumentes, mit der insbesondere die notwendigen Personalentwicklungsprozesse und organisationsbezogenen Umstrukturierungen geprüft werden sollen.
Auf den Bereich der ambulanten Pflege lassen sich die Vorschläge nicht einfach übertragen. Dies ist nach dem Abschlussbericht von Prof. Dr. Andreas Büscher u.a. auf die individuell vereinbarten Leistungsinhalte und Umfänge der pflegebedürftigen Menschen mit dem ambulanten Pflegedienst zurückzuführen. Gleichwohl wird auch für den ambulanten Sektor ein erheblicher Personalbedarf konstatiert. Hierzu zeigt der Bericht weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarf auf. Dabei sollen die heterogenen Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege berücksichtigt werden.
Die Empfehlungen der Wissenschaftler bilden eine Orientierung für weitere Entscheidungen der Bundesregierung und der Partner der Pflegeselbstverwaltung. Für die konkrete Neugestaltung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege sind weitere gesetzliche Regelungen notwendig, die unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem nun vorliegenden Abschlussbericht gestaltet werden können.
Der Abschlussbericht und der Anlagenband sind auf der Webseite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege zu finden:
https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/
Unternehmerisches Wagnis in der stationären Pflege
Der Gesetzgeber strebt eine erkennbare Verbesserung des Gehaltsniveaus in der Altenpflege an. Ermöglicht werden soll das durch die Verpflichtung der Kostenträger, die Refinanzierung der Gehälter bis zur tariflichen Höhe und unter bestimmten Bedingungen darüber hinaus bei der Pflegesatzverhandlung auch für nicht tarifgebundene Pflegeheime verlässlich zu berücksichtigen. Eine weitere neue gesetzliche Regelung verpflichtet zu einer angemessenen Berücksichtigung der Option auf unternehmerischen Gewinn, der vom Gesetzgeber als Berücksichtigung einer angemessenen Finanzierung des Unternehmerrisikos beschrieben wurde.
Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen beauftragte der bpa das IEGUS Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft GmbH sowie die Unternehmensberatung contec mit dieser vorliegenden Studie, um Vergütungsverhandlungen wie absehbaren Schiedsstellenverfahren eine belastbare Grundlage bei der Bestimmung der unterschiedlichen Risiken geben. Mit dieser Studie liegt nun erstmals eine wissenschaftliche Ausarbeitung zum Thema des Unternehmenswagnisses bei stationären Pflegeeinrichtungen vor.
Einleuchtend ist das Ergebnis der Studie. In einem ersten Schritt muss das Pflegeheim in die Lage versetzt werden, seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen und zumindest die absehbaren Gestehungskosten inklusive der damit verbundenen absehbaren Risiken finanzieren zu können, ohne absehbar Verluste zu erwirtschaften. Damit ist eine Nulllinie definiert. Daneben und zusätzlich ist dann darauf aufbauend die angemessene Finanzierung des Unternehmerrisikos zu vereinbaren.
Die Studie kann hier erworben werden.
Ein ausführlicher Bericht zu den Inhalten und Ergebnissen der Studie findet sich im bpa-Magazin 3+4/2017.
Gutachten zur Rolle der privaten Pflegeanbieter
Private Anbieter als Garanten für flächendeckende Pflegeversorgung
Das Gutachten „Die Rolle der privaten Anbieter in der Pflegeversorgung in Deutschland“ von Prof. Dr. Heinz Rothgang (Universität Bremen) räumt mit dem Vorurteil auf, die privaten Pflegedienst- und Pflegeheimbetreiber wären nur auf Profit aus, worunter die Qualität der Versorgung leiden würde.
Wie die 100-seitige Studie des Ökonomen eindeutig belegt, ist das Gegenteil der Fall: Ohne die privaten Pflegeanbieter und deren Investitionen wäre die Versorgung nicht sichergestellt, und eine flächendeckende Pflegeinfrastruktur in Deutschland wäre nicht vorhanden – nicht zuletzt, weil die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen gar nicht existieren würde. Es gäbe weder einen Wettbewerb um die optimale Versorgung noch um die besten Konzepte und Leistungen.
Private Unternehmen stehen häufig persönlich – insbesondere als vor Ort verankerte Familienunternehmen – und mit ihrem Eigentum und Kapital für den Auf- und Ausbau der qualitativ hochwertigen Infrastruktur der pflegerischen Versorgung ein. Sie garantieren die pflegerische Versorgung vor Ort und sind zugleich Jobmotoren.
Das Gutachten bestätigt eindrücklich: Die private Pflege kann mit Stolz auf die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte und voller Zuversicht auf die nächsten Jahre blicken.
Das vollständige Gutachten finden Sie hier.
Die Pressemitteilung anlässlich der Vorstellung des Gutachtens am 18. September 2015 in Berlin finden Sie hier.
Ein ausführlicher Bericht zur Rothgang-Studie erschien am 2. Oktober 2015 in der „Care-Invest“-Ausgabe Nr. 20, www.careinvest-online.net.
Neue Studie: Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf
Familienbewusste Personalpolitik – gemeinsame Studie von Uni Kiel, DIHK Berlin, „Erfolgsfaktor Familie“ und dem bpa.
Um dem Fachkräftemangel erfolgreich zu begegnen, setzen Pflegeeinrichtungen zunehmend auf Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies bestätigen Ergebnisse einer bundesweiten Befragung unter rund 350 Pflegeeinrichtungen, die der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der DIHK Berlin und das Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ sowie die Universität Kiel durchgeführt haben. „Die Studie zeigt, dass das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Pflegediensten und Einrichtungen angekommen ist und dass diese viel unternehmen, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine familienfreundliche Arbeit zu ermöglichen. Dennoch gibt es noch Potenzial“, sagt Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer. „Über 80 Prozent der befragten Einrichtungen können offene Stellen nicht sofort besetzen, bei der Hälfte dauert dies oft länger als sechs Monate“, so Tews, der darauf hinweist, dass mittelständische und kleine Träger besonders hart betroffen sind. Bereits aktiv seien die Einrichtungen bei der familienbewussten Arbeitszeitgestaltung: „In ambulanten Einrichtungen arbeitet über die Hälfte der Beschäftigten in Teilzeit – in stationären rund ein Drittel – in über 70 Prozent der Einrichtungen gibt es Maßnahmen zur Sicherstellung verlässlicher Dienstzeiten, und knapp zwei Drittel bieten speziell auf Eltern abgestimmte Arbeitszeitmodelle“, erläutert der bpa-Geschäftsführer.
Nachholbedarf wird hingegen bei der Kinderbetreuung gesehen. „Zwar unterstützen 70 Prozent der Einrichtungen ihre zumeist weiblichen Beschäftigten speziell beim Wiedereinstieg und rund ein Drittel bei der Kinderbetreuung“, sagt Sofie Geisel, Projektleiterin beim Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“. „Doch immerhin 60 Prozent gaben an, dass ihnen Förderprogramme oder entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung gar nicht bekannt sind. Gleiches gilt für andere Serviceleistungen für Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen.“
Dass Vereinbarkeitsangebote Beschäftigte binden, spiegelt sich unter anderem darin wider, dass fast 80 Prozent der Befragten einen positiven Zusammenhang zwischen gesicherter Betreuung und Arbeitszufriedenheit sehen. 54 Prozent sind zudem der Auffassung, dass familienfreundliche Aktivitäten die Produktivität der Beschäftigten erhöhen. Ein Drittel verweist zudem auf handfeste wirtschaftliche Vorteile, beispielsweise kürzere Elternzeiten oder weniger Fluktuation.
Altenpflege: Vereinbarkeit von Beruf und Familie – gute Beispiele aus der Praxis
Basierend auf den Ergebnissen der gemeinsamen Studie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege mit der Universität Kiel haben der bpa und das Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ die gemeinsame Broschüre „Altenpflege: Vereinbarkeit von Beruf und Familie – gute Beispiele aus der Praxis“ erarbeitet. Ziel der Publikation ist es, anhand zahlreicher und vorbildhafter Beispiele aus der Pflegepraxis die Bandbreite der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Träger und Pflegekräfte dezidiert aufzuzeigen.
Die Broschüre „Altenpflege: Vereinbarkeit von Beruf und Familie – gute Beispiele aus der Praxis“ finden Sie hier.
Pflegeheime sind besser als ihr Ruf / Studienergebnisse vorgestellt

Aus Umfragen geht immer wieder hervor, dass die meisten Bundesbürger im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu Hause versorgt werden wollen. Allerdings wurden in den entsprechenden Studien überwiegend nicht konkret betroffene Personen befragt. Um bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Einstellung zur häuslichen Versorgung in Abgrenzung zu Pflegeheimen auszuloten, hat der bpa mithilfe der GMS Dr. Jung GmbH zwischen Dezember 2012 und Juni 2013 sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Studie durchgeführt. Eine Zusammenfassung mit Schlussfolgerungen wurde im Rahmen eines Pressegesprächs am 18. September 2013 vorgestellt.
Die Ergebnisse der Umfrage sind ein deutlicher Wink an die Gesetzgeber in Bund und Ländern, sich nicht einseitig auf eine Versorgungsform festzulegen. Dies könnte verheerende Folgen haben, weil dadurch an den realen Wünschen und Bedürfnissen vorbeigeplant, -investiert und -eingerichtet würde. Außerdem stellte sich heraus, dass es falsch wäre, die Versorgungsform des Pflegeheims einfach auslaufen zu lassen.
Das lässt sich aus den Interviews mit 103 Pflegebedürftigen in Heimen und ihren Angehörigen schließen. Hauptmotiv für den Wechsel war eine dramatische Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Betroffenen. Trotz weniger Nachteile überwiegt nach der Eingewöhnungsphase aber die positive Einstellung zur Pflege und Betreuung im Heim deutlich. Dies bestätigen sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Angehörigen.
Bernd Meurer fordert deshalb, die Heimpflege nicht weiter als "Stiefkind" zu behandeln. "Ab einem gewissen Krankheitsbild, aber auch wegen der familiären und finanziellen Situation, ist es für viele nicht mehr zu schaffen, die Mutter oder den Vater daheim zu versorgen", erklärte der bpa-Präsident während des Gesprächs mit Medienvertretern. Eine Politik, die sich nur auf die ambulante Versorgung fokussiere, sei "schlichtweg falsch".
Die Studie, die Charts der entsprechenden Power-Point-Präsentation und eine Zusammenfassung als PDF aus dem bpa-Magazin stehen zum Download bereit.
Medizinisches Gutachten: Ist die Versorgung der Austrittsstelle des suprapubischen Katheters durch Pflasterverband notwendig?

Medizinisches Gutachten von Dr. med. Andreas H. Wille zum suprapubischen Katheter: Ist eine Versorgung der Austrittsstelle des suprapubischen Katheters durch Pflasterverband auch erforderlich, wenn die Austrittsstelle längere Zeit nicht entzündlich ist.
Gutachten Erstbesuch

Im Auftrag des bpa hat Prof. Dr. Stefan Görres, Universität Bremen, das Gutachten „Grundlagen zur Bemessung des Erstgesprächs/Erstbesuchs in der ambulanten Pflege“ vorgelegt. Ergebnis: Der Erstbesuch ist eine zwingend erforderliche Leistung, die gegenwärtig in allen Bundesländern – sowohl bezüglich des Umfanges, als auch hinsichtlich der Vergütung – erheblich unterbewertet ist. Ohne eine entsprechende Aufwertung seien weder die pflegefachlichen noch die im Rahmen der Qualitätsprüflinie (QPR) überprüften fachlichen Anforderungen zu bewältigen.
Gutachten bestätigt: Mehr Zeit für Leistungen der häuslichen Krankenpflege erforderlich

Für wesentliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind erheblich längere Leistungszeiten und eine damit verbundene leistungsgerechte Vergütung erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt das hier vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik.
Gutachten zu rechtlichen Fragen bei einem neutralen Entlassungsmanagement aus dem Krankenhaus

Das Gutachten prüft, ob es rechtlich zulässig ist, dass Krankenhäuser die Aufgaben des Entlassungsmanagements auf einen externen Anbieter in privatwirtschaftlicher Rechtsform, z. B. auf eine GmbH & Co. KG, übertragen.
Urologisches Gutachten: Aufwand für die Einmalkatheterisierung im Vergleich zur Dauerkatheterisierung

Der Urologe Dr. Burgdörfer, Hamburg, untersucht den Aufwand für die Einmalkatheterisierung durch Pflegedienste im Vergleich mit einer Dauerkatheterisierung. Die Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege werden dabei einbezogen.
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der einseitigen Vermittlung von Pflegediensten durch Krankenhäuser

Anhand verschiedener rechtlicher Kriterien wird geprüft, welche Konstellationen zulässig sind, wenn Krankenhäuser Patienten an Pflegedienste zuweisen.
HLT-Studie zu den Wegepauschalen in Hessen

Da es bei Vergütungsverhandlungen immer wieder zu Auseinandersetzungen um den zeitlichen und Wege-Aufwand für Hausbesuche und die Praxis der Tourenplanung in der ambulanten Pflege gekommen ist, wurde die vorliegende wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Sie liefert konkrete Zeitangaben, wie lange die tatsächlichen Wegezeiten für die Haus- besuche der ambulanten Dienste tatsächlich sind.
Einzelpflegekräfte: Kurzfassung zum Gutachten zur Gesetzesänderung des § 77 SGB XI und den damit verbundenen Folgen für die Praxis

Durch die Pflegereform 2008 haben die Kassen die Möglichkeit, nicht nur mit zugelassenen Pflege- einrichtungen, sondern auch mit Einzelpflegekräften Verträge zu schließen. Dazu hat der bpa ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Es stellt klar, dass die Qualitätsanforderungen der Pflegeversicherung auch für Einzelpflegekräfte gelten müssen. Zudem weist das Gutachten auf die Gefahr hin, dass Einzelpflegekräfte scheinselbständig sein können.