Zu Beginn der 18. Amtsperiode wählte der Landesjugendhilfeausschuss Hessen am 3. Juni 2024 im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung den bpa.Landesbeauftragten Stefan Hißnauer zu seinem Vorsitzenden.
Das Landesjugendamt stellt - wie die Jugendämter - ein Novum in der Behördenstruktur Deutschlands dar, da es sich um eine zweigliedrige Behörde handelt, die sich aus dem Landesjugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Landesjugendamts zusammensetzt.
Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt in grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe und erstellt fachliche Richtlinien und Empfehlungen. Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden vom Verwaltungsleiter des Landesjugendamts im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses geführt.
Es ist ein bemerkenswertes Zeichen der breiten Anerkennung und Reputation, die sich der bpa in den letzten Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet konnte. Stefan Hißnauer bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf die vor ihm liegende Aufgabe, die er mit viel Herzblut erfüllen wird. Mit der großangelegten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts hin zu einem inklusiven Leistungsrecht stehen vielfältige und spannende fachliche Herausforderungen an, die der Landesjugendhilfeausschuss mit seiner Expertise maßgeblich mitgestalten wird.