Pflegekräfte werden dringend in der Versorgung benötigt, verbringen aber jedes Jahr Millionen Arbeitsstunden mit dem Transport und der Organisation von Krankenkassenkarten. Eine bpa-Umfrage unter mehr als 1.000 Pflegeeinrichtungen zeigt das Ausmaß dieses vermeidbaren Aufwands. Aus Sicht des bpa braucht es deshalb einen Systemwechsel: Arztpraxen müssen den Versicherungsstatus digital abrufen können, statt Pflegeeinrichtungen weiterhin als Kurierdienst einzusetzen.
bpa-Zahlen zeigen: Pflegekräfte werden zu Kurierdiensten gemacht
Grundlage der Hochrechnung ist eine bpa-Umfrage unter 1.016 Pflegeeinrichtungen. Diese gaben an, dass ihnen durch das quartalsweise Einlesen der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) durchschnittlich 21,6 Stunden organisatorischer Aufwand pro Quartal entstehen. Auf ein Jahr gerechnet sind das 86,4 Stunden pro Einrichtung. Übertragen auf bundesweit 26.799 ambulante Dienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (exklusive Tagespflege) ergibt sich daraus ein rechnerischer organisatorischer Aufwand von rund 2,32 Millionen Stunden pro Jahr.
Hinzu kommt die Wartezeit in Arztpraxen: Im Durchschnitt verbringen Beschäftigte 26 Minuten pro Praxisbesuch. Bei einer bewusst vorsichtigen Annahme von nur zwei Praxisbesuchen pro Einrichtung und Quartal (weil nicht immer alle Versichertenkarten bei einem Besuch eingelesen werden können) entstehen zusätzlich rund 92.900 Stunden pro Jahr. Zusammen ergibt sich damit ein bundesweites rechnerisches Entlastungspotenzial von rund 2,41 Millionen Stunden jährlich – Zeit, die durch ein digitales Verfahren perspektivisch wieder für Pflege und pflegenahe Aufgaben freiwerden könnte.
Unsere Lösung: Versicherungsstatus digital abrufen statt Karten transportieren
Nicht die versicherte Person, die Pflegeeinrichtung oder ein Angehöriger muss ein Medium zur Arztpraxis bringen; vielmehr muss die Arztpraxis den Versicherungsstatus digital, sicher und abrechnungsfähig über die Telematikinfrastruktur (TI) abrufen können.
Der bpa fordert deshalb einen gesetzlichen Auftrag, die technischen und vertraglichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Arztpraxen den Versicherungsnachweis künftig digital über die Telematikinfrastruktur abrufen können. Dieser Abruf muss möglich sein, ohne dass die versicherte Person selbst oder eine Vertretung mit Gesundheitskarte, Smartphone oder anderem Nachweismedium in der Praxis anwesend sein muss. Eine entsprechende Regelung muss in das GeDIG aufgenommen werden.
„Es gibt in Deutschland kaum etwas Wertvolleres als die Arbeitszeit von Pflegekräften. Wir brauchen jede verfügbare Minute, um die steigende Zahl von Pflegebedürftigen zu versorgen. Den Irrsinn, Pflegekräfte stundenlang in Arztpraxen warten oder Versichertenkarten herumfahren zu lassen, kann sich Deutschland schlicht nicht mehr leisten. Digitalisierung muss ernst genommen werden und die Abläufe wirklich vereinfachen“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.
Die im Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgesehenen digitalen Identitäten sind grundsätzlich ein richtiger Schritt. In der jetzigen Logik lösen sie das Problem der Versicherten bzw. Pflegeeinrichtungen aber noch nicht.
Sie ersetzen zunächst vor allem ein Medium durch ein anderes: Statt der eGK kann perspektivisch auch ein Smartphone als Nachweis genutzt werden. Anders als die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die von den Krankenkassen grundsätzlich automatisch und für alle Versicherten ausgegeben wird, ist die digitale Identität derzeit allerdings als Opt-in-Verfahren angelegt. Versicherte müssen sie aktiv bei ihrer Krankenkasse verlangen und anschließend selbst einrichten.
Damit ist diese Lösung vor allem für jüngere und/oder digital kompetente Versicherte geeignet. Für sie kann der Versicherungsnachweis auf dem Smartphone eine sinnvolle und komfortable Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte sein. Für viele pflegebedürftige Menschen ist das kein realistischer Standardweg.
Smartphone statt Gesundheitskarte löst das Problem nicht
Auch nach der Einführung digitaler Identitäten bliebe der organisatorische Grundkonflikt bestehen: Irgendjemand muss den Nachweis (ob eGK oder Smartphone) zur Arztpraxis bringen oder dort verfügbar machen. Besteht eine professionelle pflegerische Versorgung, übernehmen diese Wege heute häufig die Pflegeeinrichtungen. Nach der bpa-Umfrage organisieren Pflegeeinrichtungen das Einlesen der eGK für über 50 Prozent ihrer Versorgten – sowohl im ambulanten als auch im vollstationären Bereich. Genau dieser Aufwand entsteht nicht, weil die Einrichtungen medizinisch oder pflegerisch davon profitieren, sondern weil die aktuelle Nachweis- und Abrechnungslogik an ein physisch oder persönlich mitzuführendes Medium gebunden ist.
Deshalb reicht es nicht, die digitale Identität lediglich von der eGK auf das Smartphone zu verlagern. Notwendig ist ein Wechsel der Logik: Nicht die versicherte Person, die Pflegeeinrichtung oder ein Angehöriger muss ein Medium zur Arztpraxis bringen; vielmehr muss die Arztpraxis den Versicherungsstatus digital, sicher und abrechnungsfähig über die Telematikinfrastruktur (TI) abrufen können.
GeDIG muss den digitalen Versicherungsabruf ermöglichen
Der bpa fordert deshalb einen gesetzlichen Auftrag, die technischen und vertraglichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Arztpraxen den Versicherungsnachweis künftig digital über die Telematikinfrastruktur abrufen können. Dieser Abruf muss möglich sein, ohne dass die versicherte Person selbst oder eine Vertretung mit Gesundheitskarte, Smartphone oder anderem Nachweismedium in der Praxis anwesend sein muss.
Im nächsten Schritt wird der bpa auf die zuständigen Akteure zugehen, insbesondere auf das Bundesgesundheitsministerium. Ziel ist es, gemeinsam die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Umsetzung des Vorhabens ermöglicht werden kann. Ein gesetzlicher Auftrag muss im GeDIG verankert werden.
Ergänzend sollten digitale Identitäten – wie zuletzt mit der ePA – grundsätzlich allen Versicherten im Opt-out-Verfahren bereitgestellt werden. Sie dürfen nicht nur auf Verlangen einzelner Versicherter entstehen und nicht lediglich die eGK durch ein Smartphone ersetzen. Damit würde die heutige Kartenlogik überwunden. Pflegeeinrichtungen müssten nicht länger Wege organisieren, die allein dazu dienen, einen Versicherungsnachweis in die Praxis zu bringen.
Große Medienresonanz für bpa-Forderung
Das Thema stößt dabei auch auf großes öffentliches Interesse. Die vom bpa aufgezeigten Bürokratiebelastungen in der Pflege und die Forderung nach einem digitalen Abruf des Versicherungsstatus haben bundesweit zahlreiche Presseberichte und Medienbeiträge ausgelöst. Allein die dpa-Berichterstattung führte zu Veröffentlichungen in mindestens 89 Printtiteln und 227 Online-Medien, darunter reichweitenstarke Portale wie WEB.DE, n-tv, FAZ, Tagesspiegel, Welt, Münchner Merkur und Upday. Damit erreichten wir über die Pflegebranche hinaus bundesweite Aufmerksamkeit dafür, wie dringend praktikable digitale Lösungen benötigt werden, um Pflegekräfte von unnötigen Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
