Ein Text von bpa-Hauptgeschäftsführer Norbert Grote aus der neuen Ausgabe des bpa.Magazins 02/2026:
Es gibt Gesetze, die gut gemeint sind und schlecht gemacht werden. Und es gibt Gesetze bzw. Gesetzesinitiativen, bei denen man sich fragen muss, ob sie überhaupt gut gemeint sein sollen. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gehören zu jener zweiten Kategorie. Bundesministerin Nina Warken hat im Auftrag des Bundeskanzlers das Sparen zum Hauptziel der Gesundheits- und Pflegepolitik erklärt und verfolgt diesen Weg unbeirrt trotz erheblichen Gegenwinds vieler relevanter Stakeholder aus der Branche. Was als Reform der Pflegeversicherung angekündigt wurde, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein Programm zur systematischen Schwächung der Langzeitpflege – auf Kosten der Pflegebedürftigen, ihrer Familien und der Einrichtungen, die täglich dafür sorgen, dass Menschen in Würde versorgt werden. Und das am 10. Juli im Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ebenfalls ein reines Spargesetz, das zudem noch in Zusammenhang mit der Refinanzierung von Gehältern neue Ungleichbehandlungstatbestände zwischen tarifgebundenen und tarifungebundenen ambulanten Pflegeeinrichtungen schafft, die zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und damit zur Schwächung der ambulanten privaten Langzeitpflege führen werden. Für tarifgebundene Einrichtungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und außerklinischen Intensivpflege wird der im Gesetz vorgesehene Deckel bei der Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in Höhe der Veränderungsrate nach § 71 SGB V (abzüglich eines Prozentpunktes in den kommenden drei Jahren) aufgeweicht und sie erhalten 50 Prozent der Differenz zu den Tarifsteigerungen zusätzlich refinanziert. Sozusagen eine „politisch verordnete Wettbewerbsverzerrung“, wie unser Präsident Bernd Meurer als Reaktion auf den Gesetzesbeschluss kommentiert und diese Pläne aufs Schärfste kritisiert hat. Nicht ganz abwegig ist es, dass diese unsägliche Regelung mit Hinweis auf eine Harmonisierungsnotwendigkeit auch in das PNOG übernommen werden könnte. Das würde eine systematische Schwächung der privaten Langzeitpflege bedeuten!
In fast 25 Jahren Verbandsarbeit habe ich erlebt, wie politische Entscheidungen in der Pflege bisweilen unbefriedigend, manchmal ärgerlich und auch falsch waren. Was der Referentenentwurf zum PNOG jedoch in seiner Kombination mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz anrichtet, übertrifft alles Bisherige in seiner Konsequenz. Fünf Wirkungsmechanismen stechen dabei besonders hervor – und jeder einzelne davon wäre schon Grund genug für eine fundamentale politische Neubesinnung.
1. Leistungskürzungen durch die Hintertür
Nennen wir die Dinge beim Namen: Der Referentenentwurf zum PNOG kürzt massiv bei den Leistungen für Pflegebedürftige. Nicht offen, nicht ehrlich, sondern durch eine Reihe technischer Eingriffe, die in der Summe einen beispiellosen Kaufkraftverfall für die Betroffenen bedeuten.
Das augenfälligste Beispiel ist die sogenannte Dynamisierungsregelung. Nach geltendem Recht stand den Pflegebedürftigen zum 1. Januar 2028 eine Leistungserhöhung von rund 11 Prozent zu – eine kumulierte Anpassung, die den Kaufkraftverlust der Inflationsjahre ausgleichen sollte. Das PNOG streicht zwei Drittel davon. Statt 11 Prozent sollen die Leistungen nur noch um rund 3,5 Prozent steigen, und das auch noch verschoben auf den 1. Juli 2028. Die Einsparungen für die Pflegekassen sind im Referentenentwurf selbst ausgewiesen: 4,05 Milliarden Euro im Jahr 2028, 3,42 Milliarden Euro im Jahr 2029, 3,50 Milliarden Euro im Jahr 2030. In nur drei Jahren werden den Pflegebedürftigen damit mehr als 10 Milliarden Euro entzogen.
Hinzu kommt die Streckung der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI. Diese Zuschläge, die Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen je nach Verweildauer entlasten, greifen künftig deutlich später. Die weiteren Stufen treten jeweils sechs Monate verzögert in Kraft. Das klingt nach einer marginalen Verschiebung – ist es aber nicht. Da die wenigsten Bewohnerinnen und Bewohner länger als 27 Monate im Pflegeheim verbleiben, werden die höheren Zuschlagsstufen, die eigentlich bei langen Aufenthalten spürbar entlasten sollten, für die meisten Betroffenen praktisch wirkungslos. Der Personenkreis, der davon profitiert, schrumpft erheblich. Gleichzeitig steigt die Zahl derer, die auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind – ein politisches Ziel, das niemand laut ausspricht, das aber die logische Konsequenz dieser Gesetzgebung ist.
Besonders schmerzhaft ist der Rückbau der Verhinderungspflege. Dieses Instrument hat sich über Jahrzehnte bewährt: Es ermöglichte pflegenden Angehörigen eine echte Auszeit und sicherte gleichzeitig die Versorgung der Pflegebedürftigen. Der Referentenentwurf zum PNOG ersetzt die Verhinderungspflege durch ein eng gefasstes „Überbrückungsbudget“, das nur noch für Akutsituationen gedacht ist und erheblich weniger Mittel bereitstellt (siehe auch Seite 16, bpa-Magazin 2/2026). Was als Vereinfachung des Systems vermarktet wird, ist in Wahrheit eine massive versteckte Leistungskürzung – und eine, die pflegende Angehörige unmittelbar in ihrer täglichen Belastung trifft. Daran ändert auch nichts, dass die Pflegebedürftigen zukünftig ein Budget zur „freien“ und flexiblen Verfügung haben sollen, in dem Leistungen der Verhinderungspflege und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel beinhaltet sind. In der Summe gibt es weniger Leistungen und in der Versorgungsrealität neue Problemstellungen im Falle einer Verhinderung von Pflegepersonen.
2. Unterfinanzierung und Ungleichbehandlung als neues Systemziel?
Wer eine Pflegeeinrichtung betreibt, hat in den vergangenen Jahren mit den Regelungen zur Tariftreue, die der Bundesgesetzgeber 2022 eingeführt hat, eine Entlohnung der Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung auf Tarifniveau gewährleistet. Zudem wurde sichergestellt, dass es einen einheitlichen und fairen Rahmen zur Refinanzierung gestiegener Löhne in der Pflege und Betreuung gibt. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und einer möglichen Übernahme der entsprechenden Deckelungsregelung bei der Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in einem zukünftigen PNOG würde diese Situation auf einen Schlag zunichte gemacht – mit verheerender Konsequenz für private und in der Regel tarifungebundene Pflegeanbieter. Selbstverständlich stehen alle knapp 34.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland, egal ob bei der Caritas, Diakonie, AWO oder im bpa organisiert, im Wettbewerb um Personal. Das Personal ist die entscheidende Determinante, um qualitätsgesichert Leistungen in der Grund- und Behandlungspflege erbringen zu können. Deshalb verbietet es sich, ungleiche und wettbewerbsverzerrende gesetzgeberische Rahmenbedingungen zu schaffen. Hier muss umgehend eine politische Kurskorrektur erfolgen, das können mehr als die Hälfte der Pflegeanbieter in Deutschland, die in privater Trägerschaft betrieben werden, zu Recht erwarten.
Besonders brisant ist eine Detailregelung zum Übergang im Referentenentwurf zum PNOG mit großen wirtschaftlichen Implikationen: Die Aussetzung der Tariftreue und der Wirtschaftlichkeitsfiktion zum 2. Januar 2027 soll alle Pflegeeinrichtungen, die zu diesem Stichtag keine neue Vergütungsvereinbarung abgeschlossen haben, umfassen. Im vollstationären Bereich, wo Einzelverhandlungen üblicherweise über das gesamte Jahr verteilt geführt werden, ist das die große Mehrheit. Diese Einrichtungen müssen ab dem 1. Januar 2027 das regional übliche Entgelt zahlen, können es aber in neuen Pflegesatzverhandlungen nicht mehr automatisch geltend machen. Die Konsequenz: Pflegeheime geraten in wirtschaftliche Existenznöte – ohne eigenes Verschulden, allein aufgrund eines gesetzgeberischen Stichtagsproblems, das offensichtlich nicht zu Ende gedacht wurde.
Der stille Kapazitätsabbau ist bereits im Gange. Immer mehr vollstationäre Einrichtungen reduzieren ihre Belegung, weil sie sich den Betrieb nicht mehr leisten können. Ambulante Dienste streichen Touren zusammen. Mehr als 500 Millionen Euro schulden allein die Sozialhilfeträger den Pflegeeinrichtungen – Gelder, die teils seit Jahren ausstehen. Die Beratungsgesellschaft PWC hat errechnet, dass jedes fünfte Pflegeheim auf mehr als 100.000 Euro aus der Hilfe zur Pflege wartet. Der Referentenentwurf zum PNOG adressiert keine dieser strukturellen Ursachen. Es verschärft sie.
3. Zerschlagung bewährter Beratungsstrukturen
Wer mit einem Pflegedienst in Kontakt kommt, trifft auf Menschen, die nicht nur pflegen, sondern auch beraten, schulen und begleiten. Diese Beratungs- und Schulungsleistungen – Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Pflegekurse nach § 45 SGB XI – sind kein Luxus und kein Randphänomen der Pflegeversicherung. Sie sind ein entscheidender Stabilisierungsfaktor für die häusliche Versorgung. Mehr als fünf Millionen Pflegebedürftige wurden allein im Jahr 2025 von Pflegediensten in ihrer Häuslichkeit beraten. Die Ausgaben für diese Leistungen belaufen sich auf mindestens 600 Millionen Euro jährlich – und jeder Euro davon ist gut investiert, weil er teure Krankenhausaufenthalte und vorzeitige vollstationäre Aufenthalte verhindert.
Der Referentenentwurf zum PNOG streicht diese Strukturen ab dem 1. Januar 2028 ersatzlos und überträgt die Aufgaben auf eine neue „Pflegebegleitung“, die bei Pflegekassen und Kommunen angesiedelt werden soll. Wer diesen Systemwechsel nüchtern durchrechnet, stößt auf absurde Zahlen: Die bestehenden Pflegekassenstrukturen nach § 7a SGB XI erreichen mit mehr als 1.000 Vollzeitäquivalenten gerade einmal 3,1 Prozent der Pflegebedürftigen. Um auch nur die Hälfte der Pflegebedürftigen mit dem neuen, deutlich umfassenderen Pflegebegleitungsanspruch zu erreichen, wären mindestens weitere 20.000 zusätzliche Mitarbeitende erforderlich – die der direkten pflegerischen Versorgung entzogen werden. Von einer kostenneutralen Umsetzung zu sprechen, wie es der Referentenentwurf suggeriert, grenzt an Irreführung.
Wer berät in diesen neuen Strukturen? Nicht mehr die Pflegefachkräfte, die die Menschen täglich in ihrer Häuslichkeit besuchen, die die Familien kennen, die auch am Freitagabend und am Wochenende erreichbar sind. Sondern Mitarbeitende, also Pflegefachkräfte und gegebenenfalls auch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei Pflegekassen und in kommunalen Pflegestützpunkten, die weder die räumliche Nähe noch den pflegefachlichen Erfahrungsschatz der ambulanten Dienste mitbringen. Das klingt nicht nach Modernisierung. Das klingt nach Rückschritt.
Die Beratungsstrukturen, die in Deutschland über mehr als drei Jahrzehnte Pflegeversicherung gewachsen und bewährt sind, sollen nun – ohne Not, ohne ausreichend Personal und ohne realistische Finanzierung – innerhalb von eineinhalb Jahren zerschlagen werden. Das ist kein Irrweg. Das ist ein fataler Kahlschlag, der sich politisch durch nichts rechtfertigen lässt!
4. Personalabzug aus der Pflege in die Bürokratie
In nahezu keinem anderen Berufsfeld ist der Fachkräftemangel so dramatisch und die Zukunftsperspektive so beunruhigend wie in der Pflege. Jede fünfte Pflegekraft geht in den nächsten zehn Jahren in Rente. Noch in den 2020er-Jahren wird es nicht mehr ausreichend nachrückende Absolventinnen und Absolventen von Pflegeschulen geben, um die Lücke der ausscheidenden Baby-Boomer zu schließen. Das Statistische Bundesamt geht von einem Rückgang um rund 140.000 Pflegekräfte bis 2034 aus. Dieser Befund ist nicht neu. Er ist seit Jahren bekannt. Und er hätte – so möchte man meinen – jede Reformüberlegung in der Pflege maßgeblich prägen müssen.
Im Referentenentwurf zum PNOG findet man dazu nichts, aber eine brandbeschleunigende Regelung, die der direkten Pflege dringend benötigtes Fachpersonal entzieht: Die Pflegebegleitung: Um allein die verpflichtenden Beratungseinsätze für Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger voll in den neuen Kassenstrukturen oder Kommunalstrukturen abzusichern, müssten mehr als 6.000 Pflegefachpersonen aus Pflegeeinrichtungen abgezogen und in Pflegestützpunkten, Pflegekassen oder kommunalen Stellen eingesetzt werden. Bei einer echten Ausgestaltung der geplanten „Pflegebegleitung“ wären es – wie oben beschrieben – sogar rund 20.000. Diese Pflegekräfte fehlen dann selbstverständlich in der direkten pflegerischen Versorgung. Sie fehlen in der vollstationären Versorgung. Sie fehlen bei den ambulanten Diensten, die ohnehin kaum Neuaufnahmen stemmen können, und auch in Tagespflegeeinrichtungen. Der Fachkräftemangel, der heute schon Versorgungsengpässe verursacht, würde damit aktiv verschärft – ohne dass den Pflegebedürftigen dadurch in irgendeiner Form geholfen wäre.
5. Krankenhäuser haben bei der Personalgewinnung die Nase noch weiter vorn
Von der schon erwähnten Wettbewerbsverzerrung profitieren die Krankenhäuser in besonderem Maße. Für sie gibt es neben der 50-prozentigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen oberhalb der Grundlohnsummenentwicklung auch Ausnahmen über ihre eigene Finanzierungssystematik im Krankenhausentgeltgesetz.
Das ist pures Gift für die Entwicklung in der Langzeitpflege, denn die Abwanderung in die Krankenhäuser wird damit deutlich befeuert. Allein seit 2019 haben die Krankenhäuser knapp 63.000 zusätzliche Pflegekräfte eingestellt. Das war vor allem durch die Herausnahme der Pflegekosten aus dem DRG-System möglich. Woher diese Kräfte abgeworben wurden, kann sich jeder denken.
Ein Gesetzentwurf gegen die Pflege
Was bleibt als Gesamtbild? In Verbindung mit der GKV-Reform ein Gesetzentwurf, der die Leistungen für Pflegebedürftige kürzt, die Einrichtungen unterfinanziert, Wettbewerbsnachteile für private und in der Regel tarifungebundene Pflegeeinrichtungen einführt sowie bewährte Beratungsstrukturen zerstört und den Personalmangel in der Langzeitpflege verschärft – und der gleichzeitig mit dem Versprechen der Modernisierung und Strukturreform versehen wird. Der Spagat zwischen Spargesetz und Strukturreform misslingt vollständig. Der Referentenentwurf zum PNOG gibt keine Antwort auf die eigentliche Frage, wie die pflegerische Versorgung in Deutschland nachhaltig gesichert werden kann.
Dabei gibt es Antworten. Der bpa hat sie, teilweise in Allianz mit relevanten Stakeholdern der Pflegebranche, gemeinsam formuliert und in einem abgestimmten Forderungskatalog vorgelegt: Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, Beibehaltung von notwendigen Spielräumen bei der Lohngestaltung, schnellere Pflegesatzverhandlungen, Abschlagszahlungen durch die Sozialhilfeträger, Abbau bürokratischer Hürden bei der Anerkennung internationaler Pflegefachkräfte. Das alles ist bekannt. Das alles liegt auf dem Tisch. Der Referentenentwurf zum PNOG greift da von substanziell relevant nichts auf.
Es ist nicht zu spät, den aktuellen pflegepolitischen Irrweg zu verlassen. Das parlamentarische Verfahren steht damit erst im Herbst dieses Jahres auf der Agenda. Der bpa wird alles daransetzen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Konsequenzen dieser Pflegegesetzesinitiative aus dem BMG in ihrer ganzen Breite und Konsequenz erkennen und die notwendigen Korrekturen vornehmen. Die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, und die, die sie täglich leisten, haben es verdient.
bpa-Kampagne “Die Pflegereform darf kein PNOGchio-Gesetz werden”
👉 Mit unserer #PNOGchio-Kampagne weisen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern die Politik intensiv darauf hin, was der Entwurf konkret für die Versorgung vor Ort bedeutet. Im Herbst müssen die massivsten Widersprüche aufgelöst werden, damit die Reform keine Mogelpackung – kein PNOGchio-Gesetz – wird.
Informieren Sie sich hier über unsere Kampagne “Die Pflegereform darf kein PNOGchio-Gesetz werden” .
Themen der neuen Ausgabe bpa.Magazin 2/2026 sind zudem unter anderem:
- „Private Anbieter sind ein wichtiger Pfeiler der Versorgung – gerade in der Fläche.“ Interview mit Oliver Hildenbrand, dem neuen Gesundheitsminister in Baden-Württemberg
- Personalbemessung – Umdenken ist erforderlich
- Neuordnung bedeutet Rückschritt für die ambulante Versorgung
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