In einer öffentlichen Anhörung hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 22. Juni 2026 Expertinnen und Experten zum GKV-Beitragssatzstabilsierungsgesetz gehört.
Der bpa, vertreten durch bpa-Hauptgeschäftsführer Norbert Grote, der als Vertreter der privaten Pflege zur Anhörung eingeladen war, kritisiert vor allem den geplanten Refinanzierungsdeckel bei den Vergütungssteigerungen von Diensten der häuslichen Krankenpflege, der Haushaltshilfe und der außerklinischen Intensivpflege. In Zeiten eines sich verschärfenden Personalmangels ist das ein Irrweg. Gerade jetzt brauchen die Einrichtungen Spielräume bei der Lohngestaltung. Vor allem gerät die Langzeitpflege in einen deutlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Akutpflege.
Mit diesem Gesetz wird die häusliche pflegerische Versorgung empfindlich geschwächt. Die Pflegebedürftigen und ihre Familien brauchen leistungsfähige professionelle Pflegeanbieter. Nur so kann die pflegerische Versorgung angesichts eines erheblichen Anstiegs der Zahl von Pflegebedürftigen gesichert werden.
Die vollständige Stellungnahme des bpa zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die den Abgeordneten im Vorfeld zuging, finden Sie hier.
In einem kurzen Video fasst Norbert Grote hier nochmal die drei großen Themenschwerpunkte der bpa-Stellungnahme zusammen:

