Mit ihrer Vermittlung internationaler Pflegekräfte unterstützt die bpa servicegesellschaft Pflegeunternehmen dabei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. In einer offenen Sprechstunde adressiert das Team regelmäßig Fragestellungen, die in diesem Kontext auftauchen.
Mit jeweils mehr als 50 Teilnehmenden erfreuten sich die drei bisherigen Sprechstunden großer Resonanz. Zuletzt informierten in dem Rahmen Cathrin Fahrinkrug und Anke Koch von der Bundesagentur für Arbeit über die »Fördermöglichkeiten der abschlussorientierten Weiterbildung für internationale Pflegekräfte durch die Bundesagentur für Arbeit«.
Am 26. November steht nun die 4. Sprechstunde an. Erneut geht es um finanzielle Entlastung bei der Anwerbung internationaler Pflegekräfte; dieses Mal steht die Frage im Mittelpunkt, wie die Anwerbungskosten im Rahmen der Entgeltverhandlung geltend gemacht werden können. Das betrifft zum Beispiel Reisekosten, Vermittlungsgebühren wie auch die Kosten für das Anerkennungsverfahren.
- Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
- Wie sollten Pflegeunternehmerinnen und -unternehmer vorgehen?
- Was müssen sie für eine erfolgreiche Entgeltverhandlung beachten?
Diese Fragen beantwortet Lucas Scheybal, stellvertretender Leiter Entgelte der bpa servicegesellschaft. Er berichtet über allgemeine, bundeslandübergreifende Aspekte zum Thema und seine Erfahrungen bei den Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern.
Daniela Welle, operative Leitung der Vermittlung internationale Pflegekräfte der bpa servicegesellschaft, moderiert im Anschluss wieder die Frage- und Diskussionsrunde.
Mittwoch, 26.11.2025, 14 -15 Uhr
Online via Microsoft-Teams
Thema: Refinanzierung der Anwerbungskosten
Referent: Lucas Scheybal, stellvertretende Leitung Entgelte, bpa servicegesellschaft
Moderation: Daniela Welle, operationelle Leitung Vermittlung internationaler Pflegekräfte, bpa servicegesellschaft
Die offene Sprechstunde richtet sich an alle mit Interesse am Thema Anwerbung aus dem Ausland: Leiter:innen ambulanter und stationärer Pflegeunternehmen, Regionalverantwortliche oder Integrationsbeauftragte. Weder die Zusammenarbeit mit bpa servicegesellschaft bei der Anwerbung noch die Mitgliedschaft beim bpa ist Voraussetzung für die Teilnahme.
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