Neuer HKP-Rahmenvertrag in Kraft

Zum 01. April 2024 ist der neue HKP-Rahmenvertrag für bpa-Mitglieder in Kraft getreten

Vertrag mit Stiften

Zum 01. April 2024 ist der neue HKP-Rahmenvertrag in Kraft getreten, was bedeutet, dass es ab jetzt nur noch einen HKP-Rahmenvertrag und eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen (AOK Rheinland/Hamburg und Knappschaft, IKK classic, BKK Landesverband Nordwest und Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)) gibt.

 

Damit endete zum 31. März 2023 ein unnötiger Administrationsaufwand, der die Pflegedienste in Hamburg, vor allem in den Punkten:

  • unterschiedliche Preise
  • unterschiedliche Abrechnungsweisen
  • unterschiedliche Qualifikationsanforderungen

belastet.

 

Alle Mitglieder des bpa, die dem Rahmenvertrag beitreten wollen, haben die dazu notwendigen Unterlagen eingereicht. Eine individuelle Beitrittsbestätigung der Krankenkassen wird demnächst versandt.