Am Abend des 20. März 2024 behandelte der sächsische Landtag den Entwurf des "Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts" (Drucksache 7/14987). Nach einer Einbringung des Gesetzes durch MdL Daniela Kuge, erfolgte ein Änderungsantrag durch die AfD sowie ein Entschließungsantrag der LINKEN, bevor die Fachpolitikerinnen Petra Čagalj Sejdi (B90/GR) und Simone Lang (SPD) für die Regierungskoalition sprachen. Seitens der Staatsregierung trug Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) vor. Aus Sicht des bpa als Unternehmerverband war es ernüchternd, dass Dulig in seiner Rede in keinem Satz auf die Perspektive der Leistungserbringer und deren aktuellen Herausforderungen einging.
Der Gesetzesentwurf der Staatsregierung wurde mit den Stimmen von CDU, Bündnis90/ Die Grünen, SPD und Linken angenommen. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Abschließend stellte der Landtag die Eilbedürftigkeit des Inkrafttretens des neuen Gesetzes fest. D.h. es ist mit einer schnellen Anwendung der 36 Paragraphen des neuen Sächsischen Wohnteilhabegesetzes (SächsWTG), welches das bisherige Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) ablöst, zu rechnen.
In einem intensiven Prozess hat der bpa das Gesetzgebungsverfahren seit Dezember 2022 mit Stellungnahmen, politischen Gesprächen und Anhörungen begleitet. Hierbei hat der bpa fortwährend den Bürokratieaufwuchs und die Beschränkung der Angebotsvielfalt und unternehmerischen Handelns kritisiert. Die seit Jahren im Land diskutierte starre Fachkraftquote, die seit 01.07.2023 der bundesgesetzlichen Regelung des § 113c SGB XI widersprach und die Umsetzung einer neuen Personalbemessung erschwerte, findet sich folgerichtig nicht mehr im neuen Landesheimgesetz.
Der bpa wird auch die nächsten Schritte bis zur Inkraftsetzung einer angepassten Durchführungsverordnung zum neuen SächsWTG konstruktiv-kritisch begleiten.