Studien & Gutachten
Hier finden Sie eine Auswahl von Studien und Gutachten, die im Auftrag des bpa erstellt wurden.
Nach einem mehrjährigen Forschungsprojekt liegen jetzt aktuelle Erkenntnisse zum Personalbedarf insbesondere in der stationären Langzeitpflege, aber auch in der ambulanten Pflege vor. Die Wissenschaftler empfehlen, zur weiteren fachgerechten Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs deutlich mehr Assistenzkräfte einzusetzen und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert neu zu strukturieren.
Der Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen wurde den Vertragsparteien in der Pflege auf Bundesebene im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt. Wissenschaftler der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang hatten in den vergangenen drei Jahren Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege strukturiert erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger Personalschlüssel abgeleitet. Die Bedarfe im ambulanten Bereich hatte Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück in einem weiteren Teil der Studie untersucht.
Die Universität Bremen schlägt vor, das neue Personalbemessungsverfahren für den stationären Bereich zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben und parallel mit einer stufenweisen Einführung in der vollstationären Langzeitpflege zu beginnen.
Der Abschlussbericht enthält Anregungen für die modellhafte Einführung des neuen Personalbemessungsinstrumentes, mit der insbesondere die notwendigen Personalentwicklungsprozesse und organisationsbezogenen Umstrukturierungen geprüft werden sollen.
Auf den Bereich der ambulanten Pflege lassen sich die Vorschläge nicht einfach übertragen. Dies ist nach dem Abschlussbericht von Prof. Dr. Andreas Büscher u.a. auf die individuell vereinbarten Leistungsinhalte und Umfänge der pflegebedürftigen Menschen mit dem ambulanten Pflegedienst zurückzuführen. Gleichwohl wird auch für den ambulanten Sektor ein erheblicher Personalbedarf konstatiert. Hierzu zeigt der Bericht weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarf auf. Dabei sollen die heterogenen Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege berücksichtigt werden.
Die Empfehlungen der Wissenschaftler bilden eine Orientierung für weitere Entscheidungen der Bundesregierung und der Partner der Pflegeselbstverwaltung. Für die konkrete Neugestaltung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege sind weitere gesetzliche Regelungen notwendig, die unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem nun vorliegenden Abschlussbericht gestaltet werden können.
Der Abschlussbericht und der Anlagenband sind auf der Webseite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege zu finden:
Der Gesetzgeber strebt eine erkennbare Verbesserung des Gehaltsniveaus in der Altenpflege an. Ermöglicht werden soll das durch die Verpflichtung der Kostenträger, die Refinanzierung der Gehälter bis zur tariflichen Höhe und unter bestimmten Bedingungen darüber hinaus bei der Pflegesatzverhandlung auch für nicht tarifgebundene Pflegeheime verlässlich zu berücksichtigen. Eine weitere neue gesetzliche Regelung verpflichtet zu einer angemessenen Berücksichtigung der Option auf unternehmerischen Gewinn, der vom Gesetzgeber als Berücksichtigung einer angemessenen Finanzierung des Unternehmerrisikos beschrieben wurde.
Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen beauftragte der bpa das IEGUS Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft GmbH sowie die Unternehmensberatung contec mit dieser vorliegenden Studie, um Vergütungsverhandlungen wie absehbaren Schiedsstellenverfahren eine belastbare Grundlage bei der Bestimmung der unterschiedlichen Risiken geben. Mit dieser Studie liegt nun erstmals eine wissenschaftliche Ausarbeitung zum Thema des Unternehmenswagnisses bei stationären Pflegeeinrichtungen vor.
Einleuchtend ist das Ergebnis der Studie. In einem ersten Schritt muss das Pflegeheim in die Lage versetzt werden, seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen und zumindest die absehbaren Gestehungskosten inklusive der damit verbundenen absehbaren Risiken finanzieren zu können, ohne absehbar Verluste zu erwirtschaften. Damit ist eine Nulllinie definiert. Daneben und zusätzlich ist dann darauf aufbauend die angemessene Finanzierung des Unternehmerrisikos zu vereinbaren.
Die Studie kann online erworben werden.
Ein ausführlicher Bericht zu den Inhalten und Ergebnissen der Studie findet sich im bpa-Magazin 3+4/2017.
Private Anbieter als Garanten für flächendeckende Pflegeversorgung
Das Gutachten „Die Rolle der privaten Anbieter in der Pflegeversorgung in Deutschland“ von Prof. Dr. Heinz Rothgang (Universität Bremen) räumt mit dem Vorurteil auf, die privaten Pflegedienst- und Pflegeheimbetreiber wären nur auf Profit aus, worunter die Qualität der Versorgung leiden würde.
Wie die 100-seitige Studie des Ökonomen eindeutig belegt, ist das Gegenteil der Fall: Ohne die privaten Pflegeanbieter und deren Investitionen wäre die Versorgung nicht sichergestellt, und eine flächendeckende Pflegeinfrastruktur in Deutschland wäre nicht vorhanden – nicht zuletzt, weil die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen gar nicht existieren würde. Es gäbe weder einen Wettbewerb um die optimale Versorgung noch um die besten Konzepte und Leistungen.
Private Unternehmen stehen häufig persönlich – insbesondere als vor Ort verankerte Familienunternehmen – und mit ihrem Eigentum und Kapital für den Auf- und Ausbau der qualitativ hochwertigen Infrastruktur der pflegerischen Versorgung ein. Sie garantieren die pflegerische Versorgung vor Ort und sind zugleich Jobmotoren.
Das Gutachten bestätigt eindrücklich: Die private Pflege kann mit Stolz auf die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte und voller Zuversicht auf die nächsten Jahre blicken.
Das vollständige Gutachten herunteladen (PDF)
Ein ausführlicher Bericht zur Rothgang-Studie erschien am 2. Oktober 2015 in der „Care-Invest“-Ausgabe Nr. 20, www.careinvest-online.net.