Neues Sächsisches Wohnteilhabegesetz ab 13.04.2024

Nach Beschluss des neuen Sächsischen Wohnteilhabegesetzes (SächsWTG) durch den Landtag am 20.03.2024 und der Verkündung des Gesetzes am 12.04.2024, tritt das SächsWTG am 13.04.2024 in Kraft und löst das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) ab.
Mit dem SächsWTG wird die Differenzierung zwischen ambulant betreuten Wohngruppen und betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen aufgehoben. Ambulant betreute Wohngruppen grenzen sich künftig von den im SächsWTG erstmals gesondert erwähnten Intensivpflege-Wohngemeinschaften ab, beide Arten des Zusammenlebens erfahren eine Legaldefinition und differenzieren sich - wie bisher - nach selbstverantworteter oder anbieterverantworteter Organisation.

Neu ist auch die Verpflichtung zur Erstellung eines Gewaltschutzkonzepts inkl. Benennung entsprechender Verantwortlichkeiten und jährlicher Schulungen. Künftig werden zudem gesteigerte Anforderungen an die Wohnqualität gestellt. So sollen Einrichtungen beispielsweise künftig max. 80 Plätze vorhalten und es gilt die gesetzliche Empfehlung eines Einzelzimmeranteils von mindestens 80% innerhalb eines Gebäudes bzw. Gebäudekomplexes. Transparenz- und Informationspflichten sowie Beteiligungs- und Einsichtsrechte wurden umfangreicher und differenzierter ausgestaltet.

Darüber hinaus finden sich neukonzeptionierte Regelungen zur Bewohnermitwirkung. Im Grundsatz unverändert bleibt hingegen das Prüfungsverfahren von behördlichem Verbraucher-schutz und Qualitätssicherung. Die sog. Zuordnungsprüfung, das heißt die Überprüfung, ob es sich um selbstverantwortete oder anbieterverantwortete Wohngemeinschaften oder Einrichtungen nach dem SächsWTG handelt, ist nunmehr detaillierter geregelt. Besonders hervorzuheben ist auch, dass eine konsequente ordnungsrechtliche Umsetzung von § 113c SGB XI und somit der Wegfall der Fachkraftquote erfolgt.

Konzeptionell soll das SächsWTG durch eine ebenfalls novellierte Ausführungsverordnung begleitet werden, die bisher noch nicht vorliegt, aber in einigen Wochen zu erwarten ist.